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Ich habe mich
entschlossen, den Ausgangsfall und einen weiteren
Prozessbetrug mit allen Namen zu veröffentlichen.
Ausgelöst wurde
dieser Entschluss durch die unglaublich dreiste Fortsetzung von
Vollstreckungsmaßnahmen, (Dezember 2005) ,die auf dem durch Prozessbetrug
und Meineid ergaunerten Zivilrechtstitel fußen.
Aufgrund der
Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Alzey habe ich vorübergehend die
Namen zweier Rechtsanwälte durch **** ersetzt. Auf Anfrage teile ich sie
Ihnen gerne mit!
Nach Ansicht
des billig und gerecht denkenden Menschen hat der Anspruch des Bürgers auf Warnung vor verbrecherischen
Elementen Vorrang vor dem "Ehrenschutz" gerade dieser Rechtsanwälte!
ASSESSOR JUR.DETMAR HOEFFGEN
Niedernbergstr. 12
55270 Zornheim
Staatsanwaltschaft
Ernst-Ludwig-Straße 7
55116 Mainz
10.Mai 1999
Betreff:
Strafanzeige
Vorbemerkung
Ich bin mir der Tatsache
bewusst, dass ich mit dieser Strafanzeige das Leben einiger Menschen
verändere.
Es macht mir keine Freude,
einen Zivilprozess aufgrund der Spielregeln der ZPO zu verlieren, aber ich
muss auch diesen Teil der Rechtsordnung akzeptieren.
Ich akzeptiere aber nicht,
dass ein
Prozess unter Ausnutzung
der Schwäche der zivilprozessualen Beweisregeln und gezielten Einsatz einer
Falschaussage manipuliert wird.
Diese meine Intoleranz bin
ich der Rechtspflege und damit dem Staat schuldig, in dem ich lebe.
Ich erstatte Strafanzeige
und beantrage zu ermitteln und anzuklagen
Beschuldigte 1)
Kerstin
Will,
Obergasse 37, 55437 Appenheim
als Klägerin aus
abgetretenen Recht
wegen Beteiligung an einem
Prozessbetrug im Zivilprozess 82 C 122/98
Beschuldigte 2)
Doris Will, Bergstr.18,
55435 Gau-Algesheim
als Zeugin und
wirtschaftlich Berechtigte im o.a. Prozess
wegen beeideter
Falschaussage und Prozessbetrug
Rechtsanwälte
Werner
Bomemann-von Loeben und ****,
aus der Kanzlei Bomemann pp, Oberer
Gaisbergweg 21, 69115 Heidelberg
wegen Teilnahme und ggfls. Urheberschaft an
den o.a. Delikten
Sollten sich weitere strafrechtliche Aspekte
auftun, erstreckt sich mein Strafantrag auch hierauf.
Zum Verständnis ist eine
Situationsbeschreibung erforderlich:
Im November1993 vermittelte ich an die
Eheleute Doris (Beschuldigte zu 2)und Oskar Will eine Eigentumswohnung als
Kapitalanlage. Als Courtage erhielt ich 3% des Kaufpreises zuzügl.
Mehrwertsteuer.
Damit wäre der Vertrag beiderseits erfüllt
gewesen. Ich hatte aber den Eheleuten Will versprochen, mich darüber hinaus
um alles zu kümmern, was noch anfallen würde, insbesondere die
Finanzierungsunterlagen, (nicht die Finanzierung selbst), Herbeischaffen
eines Grundbuchauszuges, Abnahme der Wohnung, kurz alles, was erforderlich
war.
Leider gab es dann Schwierigkeiten mit der
Fertigstellung der Wohnung wie auch mit der Mietgarantiefirma,. Ich kam
weder mit dem Bauträger noch mit meinem Vertriebspartner weiter, weil beide
mauerten. Die Beschuldigte Doris Will teilte mir telefonisch mit, daß sie
nunmehr einen Anwalt einschalten wolle. Ich riet ihr zu, bat sie auch noch,
einen Spezialisten für dieses Thema auszuwählen und sagte ihr meine volle
Unterstützung zu.
Die Beschuldigte Dons Will beauftragte die
Rechtsanwältin Struth in Ingelheim, die fleißig Schriftsätze produzierte,
aber ein persönliches Gespräch ablehnte. Auch ihr hatte ich meine
Unterstützung zugesichert Nach einigen gegenseitigen Grobheiten verlief die
Sache im Sande.
Anlage 1+2
Im November 1987 bekam ich von der Kanzlei
Bornemann, konkret vom RA **** ein Schreiben, in dem Ansprüche wegen der
Courtage und einer von mir persönlich zugestandenen Mietgarantie an mich
gestellt wurden, insbesondere aber „Ansprüche in nicht unerheblicher Höhe“ unsubstantiiert angekündigt werden.
Anlage 3
Sowohl Form als auch Inhalt des Schreibens
habe ich für dergestalt rotzfrech empfunden, dass ich mich bei der
zuständigen Kammer über diese Unverschämtheit beschwert habe. Das hat der RA
**** mir wohl übel genommen.
Da ich der Aufforderung des RA **** auf
Zahlung selbstverständlich nicht nachkam, klagte die Beschuldigte zu 1) die
Courtage teilweise, nämlich in Höhe von DM 6.000 ein (Streitwertgrenze des
Amtsgerichts). Sie hatte sich den Anspruch von ihrer Mutter Doris
(Beschuldigte zu 2) abtreten lassen, damit diese als Zeugin die stärkere
Position im System zivilprozessualer Beweisregeln einnehmen konnte.
Dieser Prozess erforderte ein Beweistermin,
der im November 1988 stattfand. Hier war der RA Bornemann-von Loeben als
Sitzungsvertreter der Gegenseite anwesend.
Es ging hauptsächlich darum, ob eine
Provisionsvereinbarung getroffen worden war, oder ob ohne Rechtsgrund von
der Frau Doris Will gezahlt worden sei.
In diesem Beweistermin bezeugte die
Beschuldigte Doris Will, dass zwischen ihr und mir keinerlei
Provisionsvereinbarung getroffen worden sei.
Damit hafte ich nicht gerechnet, weil es
eine Vereinbarung gegeben hat, die man deshalb nicht vergisst, weil sie
außergewöhnlich ist.
Auf diese Aussage ließ ich sie vereidigen.
Ich hatte noch die Richterin Hillert gebeten, mit meinem Anwalt kurz
sprechen zu dürfen, was sie aber ablehnte. Ich wusste in diesem Moment, dass
hier ein Meineid geleistet wurde, das sagte ich auch meinem Anwalt.
Nach diesem Beweistermin schrieb ich an die
gegnerischen Anwälte das in der Anlage 4
beigefügte Schreiben.
Dieses Schreiben veranlasste den
Prozessvertreter des Beweistermins, Bornemann-von Loeben, mir das in der
Anlage 5
beigefügte e-mail zu schicken, das ich auch
gleich beantwortete. Das in der
Anlage 6
beigefügte Fax hat dann indirekt bei der StA
Mainz das Verfahren 410 E-SdH 1/99 ausgelöst.
Am 7.1.99 habe ich der „Klägerin“ das in der
Anlage 7
beigefügte Schreiben zugesandt.
Als ich noch einmal einige Anlagen bezüglich
des Verhaltens ihrer Anwälte an die Klägerin Kerstin Will schickte,
Anlage 8
bekam ich von RA **** von der Gegenseite das
als
Anlage 9
beigefügte Schreiben, auf das ich mit
Anlage 10
reagierte.
Der Gesamtzusammenhang
lässt erkennen, dass die Sache von
rechtskundiger Seite
inszeniert wurde.
Für detaillierte weitere Informationen stehe
ich jederzeit nach Absprache zur Verfügung.
(Unterschrift)
Diese Strafanzeige wurde bis heute nicht nach den
Regeln der Strafprozessordnung bearbeitet.
Die Fehler und Unterlassungen, die gemacht wurden, finden Sie zum Teil in meiner
Strafanzeige gegen den Justizminister Mertin FDP!
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