Ich habe mich entschlossen">

Ich habe mich entschlossen, den Ausgangsfall  und einen weiteren Prozessbetrug mit allen Namen zu veröffentlichen.

Ausgelöst wurde dieser Entschluss durch die unglaublich dreiste Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, (Dezember 2005) ,die auf dem durch Prozessbetrug und Meineid ergaunerten Zivilrechtstitel  fußen. 

Aufgrund der Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Alzey habe ich vorübergehend die Namen zweier Rechtsanwälte durch **** ersetzt. Auf Anfrage teile ich sie Ihnen gerne mit!

Nach Ansicht des billig und gerecht denkenden Menschen  hat der Anspruch des Bürgers auf Warnung vor verbrecherischen Elementen Vorrang vor dem "Ehrenschutz"  gerade dieser Rechtsanwälte!

 

ASSESSOR JUR.DETMAR HOEFFGEN

Niedernbergstr. 12

55270 Zornheim

Staatsanwaltschaft                                    

Ernst-Ludwig-Straße 7                                                          

 55116 Mainz

10.Mai 1999

Betreff:   Strafanzeige

Vorbemerkung

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass ich mit dieser Strafanzeige das Leben einiger Menschen verändere.

Es macht mir keine Freude, einen Zivilprozess aufgrund der Spielregeln der ZPO zu verlieren, aber ich muss auch diesen Teil der Rechtsordnung akzeptieren.

Ich akzeptiere aber nicht, dass ein Prozess unter Ausnutzung der Schwäche der zivil­prozessualen Beweisregeln und gezielten Einsatz einer Falschaussage manipuliert wird.

Diese meine Intoleranz bin ich der Rechtspflege und damit dem Staat schuldig, in dem ich lebe.

Ich erstatte Strafanzeige und beantrage zu ermitteln und anzuklagen

Beschuldigte 1)

Kerstin Will, Obergasse 37, 55437 Appenheim

als Klägerin aus abgetretenen Recht

wegen Beteiligung an einem Prozessbetrug im Zivilprozess 82 C 122/98

Beschuldigte 2)

Doris Will, Bergstr.18, 55435 Gau-Algesheim

als Zeugin und wirtschaftlich Berechtigte im o.a. Prozess

wegen beeideter Falschaussage und Prozessbetrug

Rechtsanwälte Werner Bomemann-von Loeben und ****, aus der Kanzlei Bomemann pp, Oberer Gaisbergweg 21, 69115 Heidelberg

wegen Teilnahme und ggfls. Urheberschaft an den o.a. Delikten

Sollten sich weitere strafrechtliche Aspekte auftun, erstreckt sich mein Strafantrag auch hierauf.

Zum Verständnis ist eine Situationsbeschreibung erforderlich:

Im November1993 vermittelte ich an die Eheleute Doris (Beschuldigte zu 2)und Oskar Will eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage. Als Courtage erhielt ich 3% des Kaufpreises zuzügl. Mehrwertsteuer.

Damit wäre der Vertrag beiderseits erfüllt gewesen. Ich hatte aber den Eheleuten Will versprochen, mich darüber hinaus um alles zu kümmern, was noch anfallen würde, insbesondere die Finanzierungsunterlagen, (nicht die Finanzierung selbst), Herbeischaffen eines Grundbuchauszuges, Abnahme der Wohnung, kurz alles, was erforderlich war.

Leider gab es dann Schwierigkeiten mit der Fertigstellung der Wohnung wie auch mit der Mietgarantiefirma,. Ich kam weder mit dem Bauträger noch mit meinem Vertriebspartner weiter, weil beide mauerten. Die Beschuldigte Doris Will teilte mir telefonisch mit, daß sie nunmehr einen Anwalt einschalten wolle. Ich riet ihr zu, bat sie auch noch, einen Spezialisten für dieses Thema auszuwählen und sagte ihr meine volle Unterstützung zu.

Die Beschuldigte Dons Will beauftragte die Rechtsanwältin Struth in Ingelheim, die fleißig Schriftsätze produzierte, aber ein persönliches Gespräch ablehnte. Auch ihr hatte ich meine Unterstützung zugesichert Nach einigen gegenseitigen Grobheiten verlief die Sache im Sande.

 Anlage 1+2

Im November 1987 bekam ich von der Kanzlei Bornemann, konkret vom RA **** ein Schreiben, in dem Ansprüche wegen der Courtage und einer von mir persönlich zugestandenen Mietgarantie an mich gestellt wurden, insbesondere aber „Ansprüche in nicht unerheblicher Höhe“ unsubstantiiert angekündigt werden.

 Anlage 3

 Sowohl Form als auch Inhalt des Schreibens habe ich für dergestalt rotzfrech empfunden, dass ich mich bei der zuständigen Kammer über diese Unverschämtheit beschwert habe. Das hat der RA **** mir wohl übel genommen.

 Da ich der Aufforderung des RA **** auf Zahlung selbstverständlich nicht nachkam, klagte die Beschuldigte zu 1) die Courtage teilweise, nämlich in Höhe von DM 6.000 ein (Streitwertgrenze des Amtsgerichts). Sie hatte sich den Anspruch von ihrer Mutter Doris (Beschuldigte zu 2) abtreten lassen, damit diese als Zeugin die stärkere Position im System zivilprozessualer Beweisregeln einnehmen konnte.

 Dieser Prozess erforderte ein Beweistermin, der im November 1988 stattfand. Hier war der RA Bornemann-von Loeben als Sitzungsvertreter der Gegenseite anwesend.

 Es ging hauptsächlich darum, ob eine Provisionsvereinbarung getroffen worden war, oder ob ohne Rechtsgrund von der Frau Doris Will gezahlt worden sei.

 In diesem Beweistermin bezeugte die Beschuldigte Doris Will, dass zwischen ihr und mir keinerlei Provisionsvereinbarung getroffen worden sei.

 Damit hafte ich nicht gerechnet, weil es eine Vereinbarung gegeben hat, die man deshalb nicht vergisst, weil sie außergewöhnlich ist.

 Auf diese Aussage ließ ich sie vereidigen. Ich hatte noch die Richterin Hillert gebeten, mit meinem Anwalt kurz sprechen zu dürfen, was sie aber ablehnte. Ich wusste in diesem Moment, dass hier ein Meineid geleistet wurde, das sagte ich auch meinem Anwalt.

Nach diesem Beweistermin schrieb ich an die gegnerischen Anwälte das in der Anlage 4

beigefügte Schreiben.

Dieses Schreiben veranlasste den Prozessvertreter des Beweistermins, Bornemann-von Loeben, mir das in der

 Anlage 5

beigefügte e-mail zu schicken, das ich auch gleich beantwortete. Das in der 

Anlage 6

beigefügte Fax hat dann indirekt bei der StA Mainz das Verfahren 410 E-SdH 1/99 ausgelöst.

Am 7.1.99 habe ich der „Klägerin“ das in der Anlage 7

beigefügte Schreiben zugesandt.

Als ich noch einmal einige Anlagen bezüglich des Verhaltens ihrer Anwälte an die Klägerin Kerstin Will schickte,

Anlage 8

bekam ich von RA **** von der Gegenseite das als

Anlage 9

beigefügte Schreiben, auf das ich mit

Anlage 10

reagierte.

Der Gesamtzusammenhang lässt erkennen, dass die Sache von

rechtskundiger Seite inszeniert wurde. 

Für detaillierte weitere Informationen stehe ich jederzeit nach Absprache zur Verfügung. 

(Unterschrift)

Diese Strafanzeige wurde bis heute nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung bearbeitet. Die Fehler und Unterlassungen, die gemacht wurden, finden Sie zum Teil in meiner Strafanzeige gegen den Justizminister Mertin FDP!