Wenn eine Mutter ihre unbedarfte und unbeteiligte Tochter zur Mittäterin in einem Prozessbetrug bestimmt, muss ein solches Loch angenommen werden.
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Auszug aus meinem Schreiben an die RA-Kammer Karlsruhe vom 10.10.2007
Als ich noch Rechtsanwalt war, war die Lauterkeit und Wahrhaftigkeit in der Berufsausübung ein unbedingtes Gebot des eigenen Gewissens. Das erwies sich sogar am RA-Stammtisch. Das scheint sich grundlegend geändert zu haben.
Es wäre mir nicht in den Sinn gekommen, bei schlechter Beweislage einem Mandanten zu empfehlen, einen Anspruch an seine Tochter abzutreten und diese dann aus abgetretenem Recht klagen zu lassen, damit der Mandant dann als Zeuge das Gericht nach Strich und Faden belügt und, wie in meinem Fall, sogar in einen Meineid schwört.
Und dann noch aus dem Urteil Honig zu saugen, ist der Höhepunkt der Infamie.
Das gehört wohl zum Niedrigsten, was sich ein halbwegs anständiger Mensch einfallen lassen sollte. Womit das Thema „Ehre“ erneut auftaucht.
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Ich habe die folgenden Schreiben vorab an die Rechtsanwälte geschickt. Da ich keine Antwort bekommen habe, nehme ich an dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind!? So darf ich das Schweigen redlicherweise interpretieren.
9.05.2008
Anwaltskanzlei
Witt-Nittel per e-mail
Adenauerplatz 8
69115 Heidelberg
z.Hd. RA Grünbacher
Betr.: Zwangsvollstreckung Kerstin Will
Sehr geehrter Herr Grünbacher,
Sie sind mindestens der 5 Anwalt, der für die Realisierung der Titel aus einem nichtswürdigen Prozessbetrug missbraucht wird.
Die anderen Rechtsanwälte haben sich offenbar aus der Sache zurückgezogen.
Ich nehme an, dass diese sich für die Erhaltung ihrer Selbstachtung entschieden haben.
Ich muss nicht erläutern, dass die Titel, aus denen Sie zu vollstrecken versuchen, genauso nichtswürdig sind wie der Prozessbetrug selbst, daran ändert deren formelle Rechtskraft überhaupt nichts.
Die Urteile des Volksgerichtshofes von Dr. jur. Roland Freisler hatten auch Rechtskraft, waren aber materiell nicht in Ordnung, wie der Bundesgerichtshof 40 Jahre!! später festgestellt hat.
Sie selbst, Herr Grünbacher, machen sich zum Helfershelfer. Wenn Sie die Hintergründe nicht kennen würden, wäre Ihre Arbeit als RA, nämlich Vollstreckung aus einem Titel zu betreiben, völlig in Ordnung.
Ich hatte Ihnen in meinem mail vom 29.4.08 zur Information meine Webseite anempfohlen. Dort können Sie seit fast drei Jahren die Umstände des Prozessbetrugs und des Prozess- entscheidenden Meineids nachlesen.
Da Sie aber die Umstände des Zustandekommens der Titel kennen, werden Sie dem Anspruch „Organ der Rechtspflege“ nicht gerecht. Sie sind hier „Organ des Unrechts“, und was ich daran besonders erbärmlich finde: Sie wissen das genau und tun das für ein paar Kröten Honorar.
Falls Sie mit dieser Veröffentlichung wieder nach Alzey laufen, um dort eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, darf ich Ihnen mitteilen, dass selbst Amtsrichter Adam inzwischen weiß, dass dieser Fall in seiner ganzen Dimension nicht als Normalfall behandelt werden kann.
Das habe ich auch der RA-Kammer Karlsruhe deutlich gemacht.
Im beigeschlossenen Schreiben an Ihre Kollegin Struth finden Sie, was ich will. Dieser Prozessbetrug des RA X hat tatsächlich den Familienverbund Will, Vater, Mutter, Tochter und deren Sohn mit schwerster Schuld beladen. Verantwortungsloser kann ein Anwalt gar nicht handeln.
Sie finden dieses Schreiben komplett am Pfingstmontag in meiner Webseite.
Hochachtungsvoll

RA Grünbacher hielt es nicht für nötig zu antworten.
Ist aber auch zu peinlich, wie??
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55597 Wöllstein
Tel.: 06703-303869
d.hoeffgen@online.de
RA´in Antje Struth 25.04.2008
Bahnhofstrasse 55
55218 Ingelheim
Betr.: 07/00266
Bezug: Ihr Schreiben vom 29.10.2007
Sehr geehrte Frau Struth,
der Eindruck, der erweckt wird, dass Sie nämlich mitursächlich für den Prozessbetrug der Doris Will waren, ist zutreffend.
Auszug:
Die Beschuldigte Doris Will beauftragte die Rechtsanwältin Struth in Ingelheim, die fleißig Schriftsätze produzierte, aber ein persönliches Gespräch ablehnte. Auch ihr hatte ich meine Unterstützung zugesichert Nach einigen gegenseitigen Grobheiten verlief die Sache im Sande.
Ich hatte Ihnen mehrfach ein Gespräch angeboten, was Sie aber ausgeschlagen haben. Um klar zu machen, worum es geht, werde ich diesen Teil meiner Website überarbeiten.
Damals hätten wir gemeinsam, weil ich guten Kontakt zu den Hausverkäufern hatte, den wirtschaftlichen Schaden vermindern oder sogar vermeiden können. Sie haben abgelehnt. Sie haben das dümmliche „Stellungnahmespielchen“ gespielt, was zu keinem Ergebnis geführt hat.
Dann hat sich D.Will in die Hände skrupelloser Anwälte in Heidelberg begeben und sich zu einem sehr dümmlich und primitiv inszenierten Prozessbetrug überreden lassen. Hineingezogen wurde ihre Tochter als Mittäterin des Betruges. Niedriger geht es wohl nicht mehr.
Ich verstehe, dass Sie nicht mit Prozessbetrug in Verbindung gebracht werden wollen. Aber der Geschehensablauf war so, wie beschrieben, und Sie sind beteiligt.
Ich persönlich bin nur an einem interessiert, an einer Lösung. Will wurde bis heute nicht verurteilt, weil die StA in Mainz das bisher vereitelt hat. Die Gründe habe ich in meiner Website aufgeführt. Das Verfahren kann allerdings jederzeit wieder aufgenommen werden, und es wird!, weil sich die StA Mainz nach Pensionierung des Ltd.OStA Puderbach (der maßgeblich an der Schlamperei beteiligt war) sicher nicht länger von mir gefallen lässt, als kriminell und unfähig dargestellt zu werden.
Dann steht für Will mindestens ein Jahr Knast wegen Meineids und mehrfacher falscher eidesstattlicher Versicherungen zur Diskussion, und wegen der beharrlichen Weigerung, die Sache in Ordnung zu bringen, wohl ohne Bewährung.
Möglicherweise kommt auch Druck aus dem Justizministerium, weil ich steten Druck auf Politik und Öffentlichkeit mache. Ich bin dankenswerterweise nicht allein im Kampf um die abhanden gekommene Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsordnung in Deutschland gilt, und zwar für jeden!
Sie finden hunderte teilweise untereinander verlinkte Webseiten dazu.
Will verfolgt mich erneut aus den durch den Prozessbetrug erschlichenen Titeln mit Zwangsvollstreckungen. Offenbar ist sie sich ihrer gefährlichen Situation nicht bewusst und ihr Anwalt aus Heidelberg wird sie darüber auch nicht aufklären. Ich weiß positiv, dass er ihr vorgelogen hat, die Sache sei verjährt!! Will weiß nicht, dass sie belogen wurde. Diese „Sicherheit“ macht sie dreist!
Sie würde den Rechtsanwalt gewaltig reinreißen, denn der Prozessbetrug stammt von ihm. Wills Aussage würde ihn die Zulassung kosten und eine deftige Vorstrafe eintragen.
Doris Will hat mich am 14.4. im Supermarkt gesehen und vom 21.4. datiert der nächste Vollstreckungsauftrag. Doris Will ist offenbar krank! Sie trägt die riesengroße Last eines Meineids, den sie unbedingt auch noch mit Gottesbezug leisten wollte, mit sich herum.
Sie, Frau Struth, können versuchen, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Sobald die Zwangsvollstreckungen rechtswirksam gestoppt sind, können wir über die Umgestaltung meiner Website verhandeln. Ich würde auch die Will herausnehmen, um sie geht es mir nämlich gar nicht. Ich sehe sie als Opfer eines gewissenlosen Anwalts.
Ich bin nicht daran interessiert, mit Menschen mit niedrigen Normen und Werten in Kontakt zu kommen, will aber in Ruhe gelassen werden.
Ich notiere mir den 5.5. für eine Antwort, bitte per e-mail. Dann werde ich die Website so oder so ergänzen.
Ich weiß, dass hier Verantwortungsbewusstsein gefordert ist.
Mit freundlichen Grüßen

Frau Struth hielt es nicht für nötig, zu antworten