Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                                                         Tel.:06703-303869

              26.11.2004

Polizei-Inspektion

Bahnhofstrasse 82

55218 Ingelheim

Ich erstatte Strafanzeige gegen Doris Will Bergstrasse 18">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                                                         Tel.:06703-303869

              26.11.2004

Polizei-Inspektion

Bahnhofstrasse 82

55218 Ingelheim

Ich erstatte Strafanzeige gegen Doris Will Bergstrasse 18, 55435 Gau-Algesheim

gemeinschaftlich handelnd mit Rechtsanwalt **** von der Kanzlei Bornemann-von Loeben pp., Oberer Gaisweg 21, 69115 Heidelberg

wegen Prozessbetrugs bzw. Anstiftung dazu in der Einstweiligen Verfügungssache 20 C 20/04 beim Amtsgericht Alzey.

Diese Strafanzeige ist erforderlich geworden, weil die Beschuldigten ihre verbrecherischen Aktivitäten gegen mich beharrlich fortsetzen,  trotz meines mehrfachen Angebots einer Einigung.

Sie ist auch erforderlich, weil die Staatsanwaltschaft Mainz beweisbar die Rechtsordnung missachtet, indem sie die  Strafsache 3131 Js 011333/99 Anlage A fehlerhaft bearbeitet hat. Hier wurden Sachbeweise nicht erhoben, Zeugen nicht vernommen und Denkfehler gemacht, die einem Kriminalassistenten im 1.Jahr nicht passiert wären. Zur Vertuschung dieser Unfähigkeit wurden weitere Strafanzeigen (u.a. gegen den Ltd. OStA Puderbach wegen Strafvereitelung im Amt) versenkt. Es handelt sich hier um eine klare weitere Strafvereitelung im Amt. Eine von mir dieserhalb im Dezember 2003 beim Justizminister Mertin eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist bis heute nicht bearbeitet worden! Ich muss davon ausgehen, dass die Strafverfolgungsbehörden wie auch der Justizminister vorsätzlich handeln. (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt!!)

Sachverhalt dieser Strafanzeige:

Aufgrund des beiliegenden Schreibens an die Metro vom 16.12.2003

Anlage 1

beantragte die Beschuldigte durch ihren ebenfalls beschuldigten Rechtsanwälte Bornemann v.Loeben pp.  eine einstweilige Verfügung gegen mich des Inhalts, dass mir untersagt werden sollte, den in dem Schreiben dargestellten Sachverhalt weiter zu verbreiten.

RA ***** wurde intern beauftragt, weil er zur Zeit  der Strafsache Anlage A noch nicht in der Kanzlei Bornemann v.Loeben beschäftigt war und deshalb behaupten kann, er habe vom Prozessbetrug Anlage A nichts gewusst.

Der im Schreiben an die Metro dargestellte Sachverhalt  entspricht vollinhaltlich der Wahrheit! Deshalb wurde er auch von der Beschuldigten Doris Will seinem Inhalt nach  nicht bestritten.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 20 C 20/04 beim AG Alzey geführt.

Anlage 2

In der Eidesstattlichen  Versicherung der Beschuldigten vom 13.1.2004

Anlage 3

hat sie lediglich versichert, dass sie wegen der Vorwürfe noch nicht verurteilt worden ist. Diese Aussage ist trivial. Das ist bei Gericht nachprüfbar und braucht nicht eidesstattlich versichert zu werden.

Im Antrag Anlage 2 auf Seite 4 Absatz 2 wird der Wahrheit zuwider behauptet, ich hätte die Beschuldigte Will telefonisch und per E-mail belästigt.

Diese Tatsachenbehauptungen bilden den Kernpunkt des Prozessbetrugs. Für diese Tatsachenbehauptung liegen keine Beweise vor und sind auch nicht beizubringen. Ich habe daher dem Gericht eine diesbezügliche  Eidestattliche Versicherung zugeleitet.

Anlage 4

Zweck dieser falschen Angaben ist eindeutig, mich dem Gericht gegenüber als einen Rechtsbrecher darzustellen, der gerichtlichen Verfügungen keine Folge leistet und nichts anderes im Sinn hat, als harmlose und „rechtstreue“ Bürger wie die Beschuldigte Doris Will zu behelligen. Dieser Zweck wurde auch erreicht.

Das Gericht hat offenbar auf den falschen Eindruck hin eine gütliche Einigung für nicht Erfolg versprechend erachtet, weiterhin die Beschuldigte Klägerin vom persönlichen Erscheinen befreit und mich letztendlich mit strafrechtlichen Konsequenzen zu bedrohen versucht:

Anlage 5

Ich hatte das Gericht auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass die Beschuldigten bereits gemeinschaftlich handelnd mindestens zwei  Richterinnen in Mainz erfolgreich getäuscht haben. Offensichtlich hat die Beschuldigte Doris Will ihre „Opferrolle“ erneut so überzeugend dargestellt bzw. durch ihre Anwälte darstellen lassen,  dass sie vollen Erfolg hatte.

Anlage 6

Damit ist der Prozessbetrug durch „Täuschung der Richterin“ vollendet.

Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten.

Für weitere Angaben und Unterlagen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Ich füge noch eine Aktenzeichensammlung bei.

Der Beschuldigten Doris Will kann ich nur zusagen, dass ich die Rolle ihrer Anstifter, der Rechtsanwälte Bornemann v.Loeben, ****und**** in meiner Aussage vor Gericht wahrheitsgemäß darstellen werde. Sie hat offenbar bis heute nicht begriffen, dass sie die allein die Schuldige sein wird, weil die Anwälte selbstverständlich übereinstimmend behaupten werden, Frau Will habe auch sie belogen!

Ich bitte die Polizeiinspektion, mir Nachricht zu geben, wann die Anzeige mit dem Ergebnis der Ermittlungen und unter welchem Aktenzeichen an die StA Mainz weitergeleitet wurde. Ich möchte dort alsbald nachfragen können.

Des weiteren rege ich an, dass der Bearbeiter dieser Strafanzeige wegen der Brisanz der Sache und der Bedeutung für den Zustand der Justiz in Rheinland-Pfalz  seinen Vorgesetzten konsultiert. Ich möchte verhindern, dass auch diese Strafanzeige verschwindet.

 

Diese Strafanzeige hat das Aktenzeichen 3311 Js 34710/04. Nach Anmahnung wurde mir mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Strafanzeige abgelehnt wurde.
Das ist ein absolutes Novum und in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Im Klartext: Strafvereitelung im Amt!!

Inzwischen wurde gegen den Staatsanwalt Ritz ein Ermittlungsverfahren 3014 Js 033932/05 eingeleitet.

Es ist das siebte Strafverfahren in der Betrugssache Will!

Ein Staatsanwalt Krick von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat mir gegenüber mit Schreiben vom 13.2.2006 versucht, alles als einwandfrei und in Ordnung darzustellen. Auch hier scheinen Schreiben abhanden gekommen zu sein??

Ich habe ihm geantwortet!