Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-303869
26.11.2004
Polizei-Inspektion
Bahnhofstrasse 82
55218 Ingelheim
Ich erstatte Strafanzeige gegen Doris Will Bergstrasse 18,
55435 Gau-Algesheim
gemeinschaftlich handelnd mit Rechtsanwalt **** von
der Kanzlei Bornemann-von Loeben pp., Oberer Gaisweg 21, 69115 Heidelberg
wegen Prozessbetrugs bzw. Anstiftung dazu in der
Einstweiligen Verfügungssache 20 C 20/04 beim Amtsgericht Alzey.
Diese Strafanzeige ist erforderlich geworden,
weil die Beschuldigten ihre verbrecherischen Aktivitäten gegen mich
beharrlich fortsetzen, trotz meines mehrfachen Angebots einer Einigung.
Sie ist auch erforderlich, weil die Staatsanwaltschaft Mainz
beweisbar die Rechtsordnung missachtet, indem sie die Strafsache
3131 Js 011333/99 Anlage A
fehlerhaft bearbeitet hat. Hier wurden Sachbeweise
nicht
erhoben, Zeugen nicht vernommen und
Denkfehler gemacht, die einem
Kriminalassistenten im 1.Jahr nicht passiert wären. Zur Vertuschung dieser
Unfähigkeit wurden weitere Strafanzeigen (u.a. gegen den Ltd. OStA Puderbach
wegen Strafvereitelung im Amt) versenkt. Es handelt sich hier um eine klare
weitere Strafvereitelung im Amt. Eine von mir dieserhalb im Dezember 2003
beim Justizminister Mertin eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist bis
heute nicht bearbeitet worden! Ich muss davon ausgehen, dass die
Strafverfolgungsbehörden wie auch der Justizminister vorsätzlich
handeln. (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt!!)
Sachverhalt dieser Strafanzeige:
Aufgrund des beiliegenden Schreibens an die Metro vom
16.12.2003
Anlage 1
beantragte die Beschuldigte durch ihren ebenfalls
beschuldigten Rechtsanwälte Bornemann v.Loeben pp. eine einstweilige Verfügung
gegen mich des Inhalts, dass mir untersagt werden sollte, den in dem
Schreiben dargestellten Sachverhalt weiter zu verbreiten.
RA ***** wurde intern beauftragt, weil er zur Zeit der
Strafsache Anlage A noch nicht in der Kanzlei Bornemann v.Loeben beschäftigt
war und deshalb behaupten kann, er habe vom Prozessbetrug Anlage A
nichts gewusst.
Der im Schreiben an die Metro dargestellte Sachverhalt
entspricht vollinhaltlich der Wahrheit! Deshalb wurde er auch von der
Beschuldigten Doris Will seinem Inhalt nach nicht bestritten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 20 C 20/04 beim AG
Alzey geführt.
Anlage 2
In der Eidesstattlichen Versicherung der Beschuldigten vom
13.1.2004
Anlage 3
hat sie lediglich versichert, dass sie wegen der Vorwürfe
noch nicht verurteilt worden ist. Diese Aussage ist trivial. Das ist bei
Gericht nachprüfbar und braucht nicht eidesstattlich versichert zu werden.
Im Antrag Anlage 2 auf Seite 4 Absatz 2 wird der Wahrheit
zuwider behauptet, ich hätte die Beschuldigte Will telefonisch und per
E-mail belästigt.
Diese Tatsachenbehauptungen bilden den Kernpunkt des
Prozessbetrugs. Für diese Tatsachenbehauptung liegen keine Beweise vor und
sind auch nicht beizubringen. Ich habe daher dem Gericht eine
diesbezügliche Eidestattliche Versicherung zugeleitet.
Anlage 4
Zweck dieser falschen Angaben ist eindeutig, mich dem Gericht
gegenüber als einen Rechtsbrecher darzustellen, der gerichtlichen
Verfügungen keine Folge leistet und nichts anderes im Sinn hat, als harmlose
und „rechtstreue“ Bürger wie die Beschuldigte Doris Will zu behelligen.
Dieser Zweck wurde auch erreicht.
Das Gericht hat offenbar auf den falschen Eindruck hin eine
gütliche Einigung für nicht Erfolg versprechend erachtet, weiterhin die
Beschuldigte Klägerin vom persönlichen Erscheinen befreit und mich
letztendlich mit strafrechtlichen Konsequenzen zu bedrohen versucht:
Anlage 5
Ich hatte das Gericht auf die Tatsache aufmerksam gemacht,
dass die Beschuldigten bereits gemeinschaftlich handelnd mindestens zwei
Richterinnen in Mainz erfolgreich getäuscht haben. Offensichtlich hat die
Beschuldigte Doris Will ihre „Opferrolle“ erneut so überzeugend dargestellt
bzw. durch ihre Anwälte darstellen lassen, dass sie vollen Erfolg hatte.
Anlage 6
Damit ist der Prozessbetrug durch „Täuschung der Richterin“
vollendet.
Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten.
Für weitere Angaben und Unterlagen stehe ich jederzeit zur
Verfügung.
Ich füge noch eine Aktenzeichensammlung bei.
Der Beschuldigten Doris Will kann ich nur
zusagen, dass ich die Rolle ihrer Anstifter, der Rechtsanwälte Bornemann
v.Loeben, ****und**** in meiner Aussage vor Gericht wahrheitsgemäß
darstellen werde. Sie hat offenbar bis heute nicht begriffen, dass sie die
allein die Schuldige sein wird, weil die Anwälte selbstverständlich
übereinstimmend behaupten werden, Frau Will habe auch sie belogen!
Ich bitte die Polizeiinspektion, mir Nachricht zu geben, wann
die Anzeige mit dem Ergebnis der Ermittlungen und unter welchem Aktenzeichen
an die StA Mainz weitergeleitet wurde. Ich möchte dort alsbald nachfragen
können.
Des weiteren rege ich an, dass der Bearbeiter dieser
Strafanzeige wegen der Brisanz der Sache und der Bedeutung für den Zustand
der Justiz in Rheinland-Pfalz seinen Vorgesetzten konsultiert.
Ich möchte
verhindern, dass auch diese Strafanzeige verschwindet.
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