Assessor jur. Detmar Hoeffgen                       Kirchstr.51

                                                                           55597 Wöllstein

                                                                           Tel.:06703-3038-69

Generalstaatsanwaftschaft

Karmeliterstr. 14

56068 Koblenz

2.2.2001

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                       Kirchstr.51

                                                                           55597 Wöllstein

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Generalstaatsanwaftschaft

Karmeliterstr. 14

56068 Koblenz

2.2.2001

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

ich wende mich an Sie in einer ganz heiklen Sache. Der Dienstweg ist für mich offenbar verstopft, weil der LtOStA Puderbach in Mainz auf meine Beschwerde vom 1.3.2000 und nachfolgende Mahnung durch den Justizminister nicht antwortet.

Es geht hier nach meiner Einschätzung unter anderem um Prozessbetrug, Anstiftung und Beteiligung dazu, Meineid, Falschaussage, Begünstigung, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Strafvereitelung im Amt in Mainz.

Ich bin nicht sicher, alles aufgeführt zu haben.

Ziel ist offenbar, mit allen Mitteln, auch dem des Psychoterrors, eine ganz normale Hauptverhandlung zu verhindern.

Bei dieser Hauptverhandlung würden sich nämlich, vorausgesetzt dass sie von einem souveränen Gericht geführt würde, sowohl Zivilgerichte als auch StA in Mainz bis auf die Knochen blamieren.

Es würde folgendes ans Tageslicht gebracht und erörtert werden:

1) Ein von den Rechtsanwälten v.Loeben,**** pp. aus Heidelberg inszenierter Prozessbetrug, der durch Falschaussage bewerkstelligt werden sollte. Dazu war erforderlich, dass die Anspruchstellerin zur Zeugin gemacht wurde, indem sie den Anspruch an ihre Tochter abtrat und diese als Klägerin auftrat. Im Verlauf der Beweisaufnahme hat diese Pseudozeugin dann auf meinen Antrag hin den Eid geleistet. Dass es ein Meineid war, war offenkundig. Eine verständige Richterin hätte ein derart dummes Geschwätz nie unter Eid genommen. Ein verantwortungsbewusster RA hätte den Meineid nie zugelassen. Anwälte und Partei haben sich voll darauf verlassen, dass ein „Aussage gegen Aussage" auf jeden Fall zu ihren Gunsten funktioniert. Dieser Schwindel wurde von der Richterin Hillert nicht erkannt.

Dies alles führte natürlich zu einem Fehlurteil.

2)        In der Berufung wurde von der Pseudozeugin sowohl die Falschaussage wiederholt als auch weitere, klar erkennbare, leicht nachprüfbare falsche Angaben gemacht. Die Richterin Höfel, 3.Kammer ging darauf nicht ein, verabschiedete sich aber nach der Beweisaufnahme vom gegnerischen RA Hans Eichele mit den Worten: "Grüße an die Frau Mama". Warum hat die Richterin ihre Parteilichkeit so offenkundig gemacht?

Dies hat mein Vertrauen in die Rechtsprechung der 3. Kammer stark beeinträchtigt. Prompt wurde auch hier an der Sache vorbei gegen mich entschieden.

3) Das auf meine Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Meineid eröffnete Ermittlungsverfahren wurde vom StA Prügel eingestellt. Herr Prügel hat jede sachgerechte Ermittlung versäumt. Auch meine Beschwerde nach Koblenz brachte keine Aufforderung an die StA Mainz zu sachgerechter Ermittlung. Die Einstellung ließ allerdings die Entscheidung bezüglich des Prozessbetruges offen. Darüber sollte nach der Berufungsverhandlung entschieden werden.

4) Inzwischen  war der StA Prügel kommentarlos gegen eine StA´in Dietrich ausgetauscht worden.

Ihr waren die Falschaussagen im Protokoll der Berufungsverhandlung aufgefallen. Das hat sie aber nicht daran gehindert, das Verfahren mit einem von Widersprüchen und Denkfehlern strotzenden Bescheid einzustellen.

Über diese Einstellung wurde der RA Eichele nach Angeben seines Kollegen Heyden bereits drei Wochen vor mir informiert, so dass die Tatsache in einem Verfahren (Einstw.Verfgg) gegen mich verwendet worden konnte.

5) Ein weiterer Prozess in derselben Sache (Einklagen der 2. Hälfte des vermeintlichen Anspruchs) wurde trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens entschieden. Die Entscheidung beruhte auf derselben beeideten Falschaussage wie im ersten Prozess. Mein Antrag auf Aussetzung wurde nicht beschieden. Insofern prüfe ich hier den TB der Rechtsbeugung. Beteiligt waren wieder RA Eichele und Richterin Hillert.

6) Im August 2000 wurde meine Frau bei der Polizei vorgeladen. RA Eichele hatte absolut standeswidrig im Auftrag der Pseudozeugin Doris Will Strafanzeige erstattet.

(Dieserhalb habe ich ihn meinerseits bei der RA‑Kammer angezeigt.)

Es ging im Zusammenhang mit der ganzen Sache um einen geringfügigen Irrtum in einer Eidesstattlichen Versicherung. Dieses unwichtige Detail hatte keinerlei Einfluss auf den Prozess, wurde auch in der Verhandlung gleich erkannt und von meiner Frau sofort korrigiert, Die Strafanzeige wurde ca. 6 Monate nach dem Vorfall erstattet, hatte also erkennbar nur den Zweck, Psychoterror auszuüben.

7) (Eine weitere Strafanzeige wurde gegen mich erstattet. Sinnigerweise wegen Betruges. Der Vorwurf war derart wirr formuliert, dass ich bist heute nicht weiß, was hier Sache ist. Die Entscheidung der StA´in Dietrich steht noch aus, aber ich rechne mit einer weiteren Repressalie.)

8) Unter Missachtung aller Milderungsvorschriften erging jetzt ein Strafbefehl gegen meine Frau. Der Richter, der ihn unterschrieben hat, wurde mit einem falschen Sachverhalt getäuscht.

Statt einer "Verfehlung" werden in der Sachverhaltsdarstellung zwei "Verfehlungen" behauptet.

Damit bekommt man bei jedem Richter die Unterschrift.

Die rechtliche Beurteilung überlasse ich Ihnen.

9) Diese Fülle von Unregelmäßigkeiten ist mit einer normalen Fehlerquote nicht zu erklären. Ich vermute, hier wird ganz gewaltig gemauschelt. Grund ist, wie oben ausgeführt, eine Verhinderung der enttarnenden und für alle blamablen Hauptverhandlung.

Ich denke, es ist wichtig sich zu erinnern, dass die ganze Sache aus einem kleinen Prozessbetrug eskaliert ist.

Ich bitte Sie um die Zusage, dass die ganze Angelegenheit nach Recht und Gesetz mit Verstand und ohne Denkfehler und Widersprüche aufgeklärt wird.

Ich nehme mir die Freiheit, dieses Schreiben zu gegebener Zeit der Presse zuzuleiten. Es ist meine Rechtsschutzversicherung gegen die Willkür der Justiz.

Ich erwarte nicht mehr als eine ordnungsgemäße, mit Augenmass arbeitende Justiz, und zwar auf allen Ebenen. Falls ein wenig Intelligenz mitspielt, vor allem im zivilrechtlichen Sektor, so kann das nur von Vorteil sein.

Hier soll wohl meine Frau dafür büßen, dass ich nicht kusche. Ich fühle mich wie in den Fängen einer Verschwörung, in der jeder jeden deckt.

Warum sonst wird nicht ermittelt? Warum werden alberne Märchen zur Entscheidungsgrundlage gemacht?

Warum wird die Falschaussage der Pseudozeugin Will nicht v.A.w. verfolgt. Ist das Legalitätsprinzip in Mainz außer Kraft gesetzt?

Ich werde dieses Schreiben dem Justizminister zur Kenntnis geben. Die Sache hat wohl auch politische Brisanz.

Zum Abschluss noch eine Sammlung der bisher verbrauchten Aktenzeichen.

Anmerkung: Diese Aktenzeichensammlung ist aktualisiert!

Aktenzeichen Will   (bisheriger Verbrauch)     Stand 8.11.2001

Erster Betrug Amtsgericht                                           82 C 122/98                Richterin Hillert

Berufung Landgericht                                                  3 S 20/99                    Richterin Höfel

Meine Strafanzeige wg. Betrug und Meineid                3131 Js 011333/99     StA Prügel      

Zweiter Prozessbetrug                                     82 C 161/00                Richterin Hillert

Justizministerium                                                          4121 E 00-4-86

LtOStA  Puderbach                                                    410 E SdH 1/99         

Einstweilige Verfügung gegen mich                               82 C 335/00                Richterin Hillert           

Verfahren gegen Frau Hoeffgen                                   3132 Js 17857/00       StA´in Dietrich

(vom Richter eingestellt am 10.7.2001)

Verfahren gegen mich                                                  3132 Js 19153            StA´in Dietrich (eingestellt)

Verfahren gegen D.Will Falschaussage             3156 Js 012373/01     StA´in Gast

Verfahren gegen D.Will Falsche EV                            3131 Js 013167/01     StA´in Dietrich

Verfahren gegen D.Will Falsche Verdächtigung            ebenfalls  3131 Js 13167/01

Verfahren gegen StA´in Dietrich                                  in Arbeit

Strafanzeige Kerstin Will wg. Betrug 2.Teil                  noch nicht erstattet

(diese Strafanzeige wurde inzwischen erstattet und ist ebenfalls verschwunden!)

RA-Kammer Koblenz                                                 B IV 80-670/2000

RA-Kammer Karlsruhe                                               535/97

Fax an Ministerpräsidenten                                          kein Az, beim JuMist gelandet

Fax an F.D.P. Westerwelle                                         noch keine Antwort

wird fortgesetzt

In Arbeit: Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaften wegen Rechtsbeugung im allgemeinen, gegen StA´in Dietrich wegen Rechtsbeugung i.S. 3132 Js 17857/00, gegen Kerstin Will und RA Eichele wegen Prozeßbetrug 2.Teil          

 Herr Weise ist vernebelnd tätig geworden.

 
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