Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
Generalstaatsanwaftschaft
Karmeliterstr. 14
56068 Koblenz
2.2.2001
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
ich wende mich an Sie in
einer ganz heiklen Sache. Der Dienstweg ist für mich offenbar verstopft,
weil der LtOStA Puderbach in Mainz auf meine Beschwerde vom
1.3.2000 und
nachfolgende Mahnung durch den Justizminister nicht antwortet.
Es geht hier nach meiner
Einschätzung unter anderem um Prozessbetrug, Anstiftung und Beteiligung
dazu, Meineid, Falschaussage, Begünstigung, Rechtsbeugung, Verfolgung
Unschuldiger, Strafvereitelung im Amt in Mainz.
Ich bin nicht sicher, alles aufgeführt zu haben.
Ziel ist offenbar, mit
allen Mitteln, auch dem des Psychoterrors, eine ganz normale
Hauptverhandlung zu verhindern.
Bei dieser Hauptverhandlung
würden sich nämlich, vorausgesetzt dass sie von einem souveränen Gericht
geführt würde, sowohl Zivilgerichte als auch StA in Mainz bis auf die
Knochen blamieren.
Es würde folgendes ans
Tageslicht gebracht und erörtert werden:
1) Ein von den Rechtsanwälten v.Loeben,**** pp. aus
Heidelberg inszenierter Prozessbetrug, der
durch Falschaussage bewerkstelligt werden sollte. Dazu war erforderlich,
dass die Anspruchstellerin zur Zeugin gemacht wurde, indem sie den Anspruch
an ihre Tochter abtrat und diese als Klägerin auftrat. Im Verlauf der
Beweisaufnahme hat diese Pseudozeugin dann auf meinen Antrag hin den Eid
geleistet. Dass es ein Meineid war, war offenkundig. Eine verständige
Richterin hätte ein derart dummes Geschwätz nie unter Eid genommen. Ein
verantwortungsbewusster RA hätte den Meineid nie zugelassen. Anwälte und
Partei haben sich voll darauf verlassen, dass ein „Aussage gegen Aussage"
auf jeden Fall zu ihren Gunsten funktioniert. Dieser Schwindel
wurde von der Richterin Hillert nicht erkannt.
Dies alles führte natürlich zu einem Fehlurteil.
2)
In der Berufung wurde von der Pseudozeugin sowohl die Falschaussage
wiederholt als auch weitere, klar erkennbare, leicht nachprüfbare falsche
Angaben gemacht. Die Richterin Höfel, 3.Kammer ging darauf nicht ein,
verabschiedete sich aber nach der Beweisaufnahme vom gegnerischen RA Hans
Eichele mit den Worten: "Grüße an die Frau Mama". Warum hat die Richterin
ihre Parteilichkeit so offenkundig gemacht?
Dies hat mein Vertrauen in
die Rechtsprechung der 3. Kammer stark beeinträchtigt. Prompt wurde auch
hier an der Sache vorbei gegen mich entschieden.
3) Das auf meine
Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Meineid eröffnete
Ermittlungsverfahren wurde vom StA Prügel eingestellt. Herr Prügel hat jede
sachgerechte Ermittlung versäumt. Auch meine Beschwerde nach Koblenz brachte
keine Aufforderung an die StA Mainz zu sachgerechter Ermittlung. Die
Einstellung ließ allerdings die Entscheidung bezüglich des Prozessbetruges
offen. Darüber sollte nach der Berufungsverhandlung entschieden werden.
4) Inzwischen war der StA
Prügel kommentarlos gegen eine StA´in Dietrich
ausgetauscht worden.
Ihr waren die
Falschaussagen im Protokoll der Berufungsverhandlung aufgefallen. Das hat
sie aber nicht daran gehindert, das Verfahren mit einem von Widersprüchen
und Denkfehlern strotzenden Bescheid einzustellen.
Über diese Einstellung
wurde der RA Eichele nach Angeben seines Kollegen Heyden bereits drei Wochen
vor mir informiert, so dass die Tatsache in einem Verfahren (Einstw.Verfgg)
gegen mich verwendet worden konnte.
5) Ein weiterer Prozess in
derselben Sache (Einklagen der 2. Hälfte des vermeintlichen Anspruchs) wurde
trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens entschieden. Die Entscheidung
beruhte auf derselben beeideten Falschaussage wie im ersten Prozess. Mein
Antrag auf Aussetzung wurde nicht beschieden. Insofern prüfe ich hier den TB
der Rechtsbeugung. Beteiligt waren wieder RA Eichele und Richterin Hillert.
6) Im August 2000 wurde
meine Frau bei der Polizei vorgeladen. RA Eichele hatte absolut
standeswidrig im Auftrag der Pseudozeugin Doris Will Strafanzeige erstattet.
(Dieserhalb habe ich ihn meinerseits bei der RA‑Kammer
angezeigt.)
Es ging im Zusammenhang mit
der ganzen Sache um einen geringfügigen Irrtum in einer Eidesstattlichen
Versicherung. Dieses unwichtige Detail hatte keinerlei Einfluss auf den
Prozess, wurde auch in der Verhandlung gleich erkannt und von meiner Frau
sofort korrigiert, Die Strafanzeige wurde ca. 6 Monate nach dem Vorfall
erstattet, hatte also erkennbar nur den Zweck, Psychoterror auszuüben.
7) (Eine weitere
Strafanzeige wurde gegen mich erstattet. Sinnigerweise wegen Betruges. Der
Vorwurf war derart wirr formuliert, dass ich bist heute nicht weiß, was hier
Sache ist. Die Entscheidung der StA´in Dietrich steht noch aus, aber ich
rechne mit einer weiteren Repressalie.)
8) Unter Missachtung aller
Milderungsvorschriften erging jetzt ein Strafbefehl gegen meine Frau. Der
Richter, der ihn unterschrieben hat, wurde mit einem falschen Sachverhalt
getäuscht.
Statt einer
"Verfehlung" werden in der Sachverhaltsdarstellung
zwei
"Verfehlungen" behauptet.
Damit bekommt man bei jedem Richter die Unterschrift.
Die rechtliche Beurteilung
überlasse ich Ihnen.
9) Diese Fülle von
Unregelmäßigkeiten ist mit einer normalen Fehlerquote nicht zu erklären. Ich
vermute, hier wird ganz gewaltig gemauschelt. Grund ist, wie oben
ausgeführt, eine Verhinderung der enttarnenden und für alle blamablen
Hauptverhandlung.
Ich denke, es ist wichtig sich zu erinnern, dass die
ganze Sache aus einem kleinen Prozessbetrug eskaliert ist.
Ich
bitte Sie um die Zusage, dass die ganze Angelegenheit nach Recht und Gesetz
mit Verstand und ohne Denkfehler und Widersprüche aufgeklärt wird.
Ich nehme mir die
Freiheit, dieses Schreiben zu gegebener Zeit der Presse zuzuleiten.
Es ist meine Rechtsschutzversicherung
gegen die Willkür der Justiz.
Ich erwarte nicht mehr als
eine ordnungsgemäße, mit Augenmass arbeitende Justiz, und zwar auf allen
Ebenen. Falls ein wenig Intelligenz mitspielt, vor allem im zivilrechtlichen
Sektor, so kann das nur von Vorteil sein.
Hier soll wohl meine Frau
dafür büßen, dass ich nicht kusche. Ich fühle mich wie in den Fängen einer
Verschwörung, in der jeder jeden
deckt.
Warum sonst wird nicht
ermittelt? Warum werden alberne Märchen zur Entscheidungsgrundlage gemacht?
Warum wird die
Falschaussage der Pseudozeugin Will nicht v.A.w. verfolgt. Ist das
Legalitätsprinzip in Mainz außer Kraft gesetzt?
Ich werde dieses Schreiben
dem Justizminister zur Kenntnis geben. Die Sache hat wohl auch politische
Brisanz.
Zum Abschluss noch eine
Sammlung der bisher verbrauchten Aktenzeichen.
Anmerkung: Diese
Aktenzeichensammlung ist aktualisiert!
Aktenzeichen Will (bisheriger
Verbrauch) Stand 8.11.2001
Erster Betrug
Amtsgericht 82 C
122/98 Richterin Hillert
Berufung
Landgericht 3 S
20/99 Richterin Höfel
Meine Strafanzeige wg. Betrug und Meineid
3131 Js 011333/99 StA Prügel
Zweiter Prozessbetrug
82 C 161/00 Richterin Hillert
Justizministerium
4121 E 00-4-86
LtOStA
Puderbach 410 E SdH
1/99
Einstweilige Verfügung gegen
mich 82 C 335/00 Richterin
Hillert
Verfahren gegen Frau Hoeffgen
3132 Js 17857/00 StA´in Dietrich
(vom Richter eingestellt am 10.7.2001)
Verfahren gegen
mich 3132 Js
19153 StA´in Dietrich (eingestellt)
Verfahren gegen D.Will Falschaussage 3156 Js
012373/01 StA´in Gast
Verfahren gegen D.Will Falsche
EV 3131 Js 013167/01 StA´in Dietrich
Verfahren gegen D.Will Falsche Verdächtigung
ebenfalls 3131 Js 13167/01
Verfahren gegen StA´in
Dietrich in Arbeit
Strafanzeige Kerstin Will wg. Betrug
2.Teil noch nicht erstattet
(diese Strafanzeige wurde
inzwischen erstattet und ist ebenfalls verschwunden!)
RA-Kammer
Koblenz B IV 80-670/2000
RA-Kammer
Karlsruhe 535/97
Fax an
Ministerpräsidenten kein Az, beim
JuMist gelandet
Fax an F.D.P. Westerwelle
noch keine Antwort
wird fortgesetzt
In Arbeit: Strafanzeige
gegen Staatsanwaltschaften wegen Rechtsbeugung im allgemeinen, gegen StA´in
Dietrich wegen Rechtsbeugung i.S. 3132 Js 17857/00, gegen Kerstin Will und
RA Eichele wegen Prozeßbetrug 2.Teil
Herr Weise
ist vernebelnd tätig geworden. |