Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
23.3.2006
Kanzlei *****
per e-mail
RA Willeke
Betr.: Einstweilige Verfügung 25 C 33/06
Sehr geehrter Herr Willeke,
da ich Sie nicht kenne, gehe ich mal davon aus, dass Sie ein
anständiger Rechtsanwalt und lösungsorientiert sind.
In vorbezeichneter Sache sollten Sie realistisch davon
ausgehen, dass meine Website von vielen Diensten sorgfältig beobachtet wird.
Immerhin erhebe ich gegen die Landesregierung von Rheinland-Pfalz schwere
Vorwürfe. Wenn Sie genau gelesen haben werden Sie erkannt haben, dass meine
Stoßrichtung nicht die beiden Prozessbetrügereien 3131 Js 011333/99 und
3311 Js 34710/04, sondern Rechts- und Verfassungsbruch der Justizbehörden
ist. Von dieser Seite wird aus zutage liegenden Gründen auf dem Rechtsweg
nichts gegen mich unternommen.
Ihre Einstweilige Verfügung betrifft also absolute
Nebensachen, wegen der Kausalitätskette musste ich sie aber anführen. Ich
muss folgerichtig bleiben und kann jetzt nicht einfach irgendetwas löschen.
Da ich kein persönliches Interesse daran habe, dass Frau Will
eingesperrt wird. Weil sie mehr Opfer Ihres Kollegen **** als Täterin aus
eigenem Entschluss ist, kann ich diese Nebensache für erledigt erklären
und löschen, wenn wir eine Lösung finden.
Mein Vorschlag ist der:
Ihre Seite erklärt sich bereit, zur
1) Zahlung einer angemessenen Entschädigung, die Höhe wird
von unabhängiger Seite festgesetzt.
2) Rücknahme dieser Einstweiligen Verfügung.
3) Veranlassung der Löschung meiner Person aus dem
Schuldnerverzeichnis.
4) Benachrichtigung der Schufa etc. auch der bisher noch
nicht in Erscheinung getretenen „Schuldnerschutzdienste“, über die
Löschung.
Ich werde im Gegenzug
1) die Strafanzeigen aus der Website nehmen
2) auf jede weitere Maßnahme, Beschwerde, parlamentarische
Eingabe etc. verzichten, die der Strafverfolgung von Will und **** dient.
Das gilt auch für die falsche Eidesstattliche Versicherung der Doris Will im
Verfahren 3131 Js 013167/01
Die Alternative ist, dass ich die Einstweilige Verfügung in
die Website kommentiert einfügen werde.
Diesen Vorschlag füge ich meinem Schreiben an das Amtsgericht
Alzey bei.
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
www.detmar-hoeffgen.de
d.hoeffgen@online.d
25.4.2006
Amtsgericht
Alzey
Schlossgasse
32
55232 Alzey
Betr.: 25 C
33/06
(heute an die
Gegenseite per e-mail gesandt)
Ich beantrage
erneut, die Einstweilige Verfügung aufzuheben,
hilfsweise den
Verhandlungstermin 27.4.06 bis zur Amtsübernahme eines neuen
Justizministers auszusetzen und ggfls. dann neu zu terminieren.
Es ist keine
Eile mehr geboten.
Des weiteren
bezweifle ich, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege einen Anspruch
darauf haben, dass ihre Tätigkeiten, die in öffentlichen Verhandlungen
stattfinden, im Nachhinein der Öffentlichkeit entzogen werden können.
Insofern ist die Einstweilige Verfügung das falsche Instrument. Hier wird
eine endgültige Befriedigung der Antragsteller angestrebt, was das Gesetz
nicht zulässt.
Rätselhaft ist
das Engagement des Prozessbevollmächtigten: Entweder ist RA Willeke
unzureichend informiert worden oder er macht inzwischen mit den
Antragstellern gemeinsame Sache. Dann wird das für ihn Konsequenzen haben
Es ist dem
Gericht nicht entgangen, dass der weitere Beteiligte an dem Prozessbetrug,
RA Bornemann v. Loeben, sich am Antrag nicht beteiligt hat, obwohl er und
seine komplette Adresse ganz am Anfang der Strafanzeige stehen.
Er scheint
begriffen zu haben, dass der Prozessbetrug in naher Zukunft verhandelt
werden wird, weil die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz neue politischen
Verhältnisse geschaffen haben und eine neue SPD-Regierung sich keine Website
wie meine leisten kann. Er wird sich als Zeuge gegen den früheren Kollegen
**** zur Verfügung halten, weil er von diesem selbst hereingelegt wurde. Bei
Kenntnis des wahren Sachverhalts hätte er nämlich der Beeidigung der Doris
Will nicht zugestimmt!
Auch Doris
Will hat sich dem Verfahren nicht angeschlossen, obwohl sie seit dem
22.12.2005 über die Website informiert ist. Auch sie sieht wohl in der
wahrheitsgemäßen Aussage zum Prozessbetrug, insbesondere in der Anstiftung
durch RA **** dazu, ihre Chance. Sie wurde fünf Jahre lang von RA **** mit
falscher Beratung davon abgehalten, die Wahrheit zu sagen. Sie traut sich
seit fünf Jahren nicht aus dem Haus vor Angst, mir zu begegnen.
Hier geht es
ganz konkret um die Betrugskonstruktion „Klage aus abgetretenem Recht“, in
der der Pseudozeuge nur ein ganz klein wenig lügen muss, um
den Prozess zu gewinnen. Doris Will hat grob gelogen und das auch noch
beeidet. Ich habe die Strafanzeige auch darum ins Netz gestellt, um die
Öffentlichkeit vor diesen Betrügereien zu warnen. Frau Will hat sich von RA
**** dazu verleiten lassen und leidet deshalb seit fünf Jahren.
Es ist naiv
anzunehmen, dass dieses Verfügungsverfahren einen Schlusspunkt setzen kann.
Die Maßnahmen, die v.A.w. seitens der Justiz eingeleitet werden, um die
Voraussetzungen zur Entfernung meiner Website aus dem Netz zu ermöglichen,
kann ich nicht beeinflussen.
Dennoch stehe
ich auch jetzt noch bis zum 2.5.2006 zu dem von mir am 23.3.2006
vorgelegten Lösungsvorschlag.
Selbstverständlich geht man darauf nicht ein. Man
verlässt sich nach wie vor auf die Unfähigkeit der rheinland-pfälzischen
Justiz!
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