Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

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                                                                                                                                                                                  23.3.2006

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RA Willeke

Betr.: Einstweilige Verfügung    25 C 33/06

Sehr geehrter Herr Willeke">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

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RA Willeke

Betr.: Einstweilige Verfügung    25 C 33/06

Sehr geehrter Herr Willeke,

da ich Sie nicht kenne, gehe ich mal davon aus, dass Sie ein anständiger Rechtsanwalt und lösungsorientiert sind.

In vorbezeichneter Sache sollten Sie realistisch davon ausgehen, dass meine Website von vielen Diensten sorgfältig beobachtet wird. Immerhin erhebe ich gegen die Landesregierung von Rheinland-Pfalz schwere Vorwürfe. Wenn Sie genau gelesen haben werden Sie erkannt haben, dass meine Stoßrichtung nicht die beiden  Prozessbetrügereien 3131 Js 011333/99 und 3311 Js 34710/04, sondern  Rechts- und Verfassungsbruch der Justizbehörden ist. Von dieser Seite wird aus zutage liegenden Gründen auf dem Rechtsweg nichts gegen mich unternommen.

Ihre Einstweilige Verfügung betrifft also absolute Nebensachen, wegen der Kausalitätskette musste ich sie aber anführen. Ich muss folgerichtig bleiben  und kann jetzt nicht einfach irgendetwas löschen.

Da ich kein persönliches Interesse daran habe, dass Frau Will eingesperrt wird. Weil sie mehr Opfer Ihres Kollegen **** als Täterin aus eigenem Entschluss  ist,  kann ich diese Nebensache für erledigt erklären und löschen, wenn wir eine Lösung finden.

Mein Vorschlag ist der:

Ihre Seite  erklärt sich bereit, zur

1) Zahlung einer angemessenen Entschädigung, die Höhe wird von unabhängiger Seite festgesetzt.

2) Rücknahme dieser Einstweiligen Verfügung.

3) Veranlassung der Löschung meiner Person aus dem Schuldnerverzeichnis.

4) Benachrichtigung der Schufa etc. auch der bisher  noch nicht in      Erscheinung getretenen „Schuldnerschutzdienste“, über die Löschung.

Ich werde im Gegenzug

1) die Strafanzeigen aus der Website nehmen

2) auf jede weitere Maßnahme, Beschwerde, parlamentarische Eingabe etc. verzichten, die der Strafverfolgung von Will und **** dient. Das gilt auch für die falsche Eidesstattliche Versicherung der Doris Will im Verfahren 3131 Js 013167/01

Die Alternative ist, dass ich die  Einstweilige Verfügung in die Website kommentiert einfügen werde.

Diesen Vorschlag füge ich meinem Schreiben an das Amtsgericht Alzey bei.

Mit freundlichen Grüßen

Detmar Hoeffgen

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                                                         Tel.:06703-3038-69

             www.detmar-hoeffgen.de   

                d.hoeffgen@online.d

 

                                                                                                  25.4.2006

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 25 C 33/06

(heute an die Gegenseite per e-mail gesandt)

Ich beantrage erneut, die Einstweilige Verfügung aufzuheben,

hilfsweise den Verhandlungstermin  27.4.06 bis zur Amtsübernahme eines neuen Justizministers auszusetzen und ggfls. dann neu zu terminieren.

Es ist keine Eile mehr geboten.

Des weiteren bezweifle ich, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege einen Anspruch darauf haben, dass ihre Tätigkeiten, die in öffentlichen Verhandlungen stattfinden, im Nachhinein der Öffentlichkeit entzogen werden können. Insofern ist die Einstweilige Verfügung das falsche Instrument. Hier wird eine endgültige Befriedigung der Antragsteller angestrebt, was das Gesetz nicht zulässt.

Rätselhaft ist das Engagement des Prozessbevollmächtigten: Entweder ist  RA Willeke unzureichend informiert worden oder er macht inzwischen mit den Antragstellern gemeinsame Sache. Dann wird das für ihn Konsequenzen haben

Es ist dem Gericht nicht entgangen, dass der weitere Beteiligte an dem Prozessbetrug, RA Bornemann v. Loeben, sich am Antrag nicht beteiligt hat, obwohl er und seine komplette Adresse ganz am Anfang der Strafanzeige stehen.

Er scheint begriffen zu haben, dass der Prozessbetrug in naher Zukunft verhandelt werden wird, weil die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz neue politischen Verhältnisse geschaffen haben und eine neue SPD-Regierung sich keine Website wie meine leisten kann. Er wird sich als Zeuge gegen den früheren Kollegen **** zur Verfügung halten, weil er von diesem selbst hereingelegt wurde. Bei Kenntnis des wahren Sachverhalts hätte er nämlich der Beeidigung der Doris Will nicht zugestimmt!

Auch Doris Will hat sich dem Verfahren nicht angeschlossen, obwohl sie seit dem 22.12.2005 über die Website informiert ist. Auch sie sieht wohl in der wahrheitsgemäßen Aussage zum Prozessbetrug, insbesondere in der Anstiftung durch RA **** dazu, ihre Chance. Sie wurde fünf Jahre lang von RA **** mit falscher Beratung davon abgehalten, die Wahrheit zu sagen. Sie traut sich seit fünf Jahren nicht aus dem Haus vor Angst, mir zu begegnen.

Hier geht es ganz konkret um die Betrugskonstruktion „Klage aus abgetretenem Recht“, in der der Pseudozeuge nur ein ganz klein wenig lügen muss, um den Prozess zu gewinnen. Doris Will hat grob gelogen und das auch noch beeidet. Ich habe die Strafanzeige auch darum  ins Netz gestellt, um die Öffentlichkeit vor diesen Betrügereien zu warnen. Frau Will hat sich von RA **** dazu verleiten lassen und leidet deshalb seit fünf Jahren.

Es ist naiv anzunehmen, dass dieses Verfügungsverfahren einen Schlusspunkt setzen kann. Die Maßnahmen, die v.A.w. seitens der Justiz eingeleitet werden, um die Voraussetzungen zur Entfernung meiner Website aus dem Netz zu ermöglichen, kann ich nicht beeinflussen.

Dennoch stehe  ich auch jetzt  noch bis zum 2.5.2006 zu dem von mir am 23.3.2006 vorgelegten Lösungsvorschlag.

Selbstverständlich geht man darauf nicht ein. Man verlässt sich nach wie vor auf die Unfähigkeit der rheinland-pfälzischen Justiz!