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Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel:06703-303869
Generalbundesanwalt
Brauerstrasse 30
76137 Karlsruhe
Wöllstein, den 28. März 2002
Betr; Strafanzeige gegen den Justizminister
von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin,
und nachgeordnete Behörden
wegen diverser Delikte, u.a. Rechtsbeugung,
Verstoßes
gegen das Legalitätsprinzip,
Strafvereitelung im Amt etc.
Sehr geehrter Herr
Generalbundesanwalt,
da sich die Justizbehörden in
Rheinland-Pfalz weigern, einen
simplen und durchsichtigen Prozessbetrug nach
Maßgabe der Rechtsregeln, insbesondere der
Strafprozessordnung, zu bearbeiten, muss
ich mich
mangels sonstiger übergeordneter
Dienststellen an Sie wenden.
Insbesondere
wird mir verwehrt:
1) trotz mehrfacher Anmahnung eine
Anhörung durch Vernehmung meiner Person als
Geschädigter
2) in allen Fallen mein Anspruch auf
widerspruchsfreie und den Denkgesetzen folgende Entscheidungen,
3) Bescheid auf eine Beschwerde an den
Behördenleiter der Staatsanwaltschaft
Mainz,
Klaus Puderbach vom 1.3.2000. Das Datum ist
kein Irrtum, diesen
Bescheid habe ich mehrfach angemahnt, bis
ins Justizministerium,
ohne Erfolg.
Meine diesbezüglichen Beschwerden an den Ministerpräsidenten
von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, haben die als Beschuldigte angeführten
Behörden nicht dazu bringen können1 die längst aktenkundigen
Sachverhalte ordnungsgemäß zu bearbeiten Stattdessen wurden die Sachverhalte
frisiert, insbesondere vorn Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft
Koblenz, Hofius,. Er hat den in Eidesstattlichen Versicherungen
aktenkundigen Sachverhalt verfälscht.
Er verlagerte nämlich einen entscheidenden
Vorgang, der den Schlüssel zur Auflösung der Widersprüche darstellt,
entgegen der Aussage aller Zeugen (und auch der Beschuldigten) von einem
Wochentag auf einen anderen.
Alle Bescheide, insbesondere der des
Generalstaatsanwalts Weise aus Koblenz, weichen auffällig den von mir
monierten Widersprüchen aus. Insbesondere wird als wahr angenommen, dass die
Beschuldigte abends um 9 Uhr mit ihrer Bank telefoniert hat, was selbst für
Juristen vollkommener Blödsinn sein sollte.
Solange eine ordnungsgemäße Ermittlung
verhindert wird, ist auch ein Klageerzwingungsverfahren für mich sinnlos.
Daher beantrage ich:
Meine Vernehmung durch einen
Untersuchungsrichter
Es wäre mir sehr lieb, wenn es sich im einen
männlichen Richter handeln
würde, denn mit den Frauen im Justizdienst
habe ich offenbar Schwierigkeiten.
Die weibliche Solidarität verhindert ganz
deutlich die Rechtsfindung. (Siehe
Aktenzeichensammlung)
Das alles wird Ihnen unwahrscheinlich als
eine für unsere Rechtsordnung absolut unmögliche erscheinende Behauptung
erscheinen.
Wenn Sie sich aber die Interessenlagen
verdeutlichen, wissen Sie auch das
Motiv:
Ein F.D.P Minister (Mertin) will in einer
SPD-Koalition (mit Kurt Beck) unbedingt für einen hoch dotierten Posten
(Landgerichtspräsident) ein Ex-CDUMitglied durchsetzen, nämlich den oben
erwähnten Puderbach. Dieser hatte sich schon in der Affäre “Weihbischof
Eisenbach und der Exorzismus“ wie die Axt im Walde absolut
menschenverachtend verhalten und eigentlich für jeden Posten im Justizdienst
disqualifiziert.
Mertin riskiert damit sogar eine
Regierungskrise. (Presse)
Warum dieses Gezampe? Das weiß bis heute
niemand!
Der vorgeschlagene
Puderbach musste aber als geeignet vorgestellt werden, er konnte es sich
nicht leisten, dass seine Behörde oder er selbst Fehler eingestehen mussten.
Also musste die Sache “Hoeffgen“ untergebuttert werden! (Vielleicht auch
noch viele andere??)
Und genau diese Fehler und Versäumnisse
wären in meiner Sache offenbar
geworden, wenn die Staatsanwaltschaft
rechtmäßig Anklage
erhoben hätte, wie
es jeder Rechtsreferendar
aus
der Aktenlage getan hätte.
Ich nehme
an,
dass Sie weitere Informationen über
diese undurchsichtige
Angelegenheit
aus Ihren Archiven bekommen können.
Nur
eins noch zum
Verständnis:
Ich
denke, dass
ich
dem Puderbach
mit meiner Beschwerde an
den
Ministerpräsidenten ganz gewaltig
die
Tour vermasselt habe:
Meine Beschwerde an Ministerpräsident
Beck:
30.4.2001
Zeitungsmeldung: Puderbach vom
Ministerpräsidenten
abgelehnt: 30.11.2001
(Mainzer Allgemeine Zeitung)
Ich füge
diesem
Schreiben drei Kopien
bei,
die den einfachen Sachverhalt
wiedergeben, der
der ganzen Angelegenheit
zugrunde liegt.
Falls Sie für
Ihre Arbeit
weitere Dokumente benötigen,
stehe ich
selbstverständlich
zur
Verfügung.
Ich stelle hiermit
alle Anträge, die
für eine ordentliche Bearbeitung
erforderlich sind.
Mit
freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Anlagen:
1) Schreiben an Generalstaatsanwalt Weise
vom 2.2.2001
2) dto. Vom 8.11.2001
3)
Antwort des Generalstaatsanwalts vom
30.1.2002 mit
Kopien
des
Protokolls und der
polizeilichen Vernehmung
4) Offener Brief an den Generalstaatsanwalt
vom 5.2.2002
Auch diese
Strafanzeige
wurde der Bearbeitung nach der Strafprozessordnung entzogen.
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