Detmar Hoeffgen

                                                                                                     Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Tel:06703-303869

Generalbundesanwalt

Brauerstrasse 30

76137 Karlsruhe

                                                                            Wöllstein">

Detmar Hoeffgen

                                                                                                     Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Tel:06703-303869

Generalbundesanwalt

Brauerstrasse 30

76137 Karlsruhe

                                                                            Wöllstein, den 28. März 2002

 

 

Betr; Strafanzeige gegen den Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, und nachgeordnete Behörden

wegen diverser Delikte, u.a. Rechtsbeugung, Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip, Strafvereitelung im Amt etc.

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

da sich die Justizbehörden in Rheinland-Pfalz weigern, einen simplen und durchsichtigen Prozessbetrug nach Maßgabe der Rechtsregeln, insbesondere der Strafprozessordnung, zu bearbeiten, muss ich mich mangels sonstiger übergeordneter Dienststellen an Sie wenden.

Insbesondere wird mir verwehrt:

1)    trotz mehrfacher Anmahnung eine Anhörung durch Vernehmung meiner Person als Geschädigter

2)    in allen Fallen mein Anspruch auf widerspruchsfreie und den Denkgesetzen folgende Entscheidungen,

3)   Bescheid auf eine Beschwerde an den Behördenleiter der Staatsanwaltschaft

Mainz, Klaus Puderbach vom 1.3.2000. Das Datum ist kein Irrtum, diesen

Bescheid habe ich mehrfach angemahnt, bis ins Justizministerium, ohne Erfolg.

Meine diesbezüglichen Beschwerden an den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, haben die als Beschuldigte angeführten Behörden nicht dazu bringen können1 die längst aktenkundigen Sachverhalte ordnungsgemäß zu bearbeiten Stattdessen wurden die Sachverhalte frisiert, insbesondere vorn Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Hofius,. Er hat den in Eidesstattlichen Versicherungen aktenkundigen Sachverhalt verfälscht.

Er verlagerte nämlich einen entscheidenden Vorgang, der den Schlüssel zur Auflösung der Widersprüche darstellt, entgegen der Aussage aller Zeugen (und auch der Beschuldigten) von einem Wochentag auf einen anderen.

 Alle Bescheide, insbesondere der des Generalstaatsanwalts Weise aus Koblenz, weichen auffällig den von mir monierten Widersprüchen aus. Insbesondere wird als wahr angenommen, dass die Beschuldigte abends um 9 Uhr mit ihrer Bank telefoniert hat, was selbst für Juristen vollkommener Blödsinn sein sollte.

Solange eine ordnungsgemäße Ermittlung verhindert wird, ist auch ein Klageerzwingungsverfahren für mich sinnlos.

Daher beantrage ich:

Meine Vernehmung durch einen Untersuchungsrichter

Es wäre mir sehr lieb, wenn es sich im einen männlichen Richter handeln

würde, denn mit den Frauen im Justizdienst habe ich offenbar Schwierigkeiten.

Die weibliche Solidarität verhindert ganz deutlich die Rechtsfindung. (Siehe

Aktenzeichensammlung)

Das alles wird Ihnen unwahrscheinlich als eine für unsere Rechtsordnung absolut unmögliche erscheinende Behauptung erscheinen.

Wenn Sie sich aber die Interessenlagen verdeutlichen, wissen Sie auch das

Motiv:

Ein F.D.P Minister (Mertin) will in einer SPD-Koalition (mit Kurt Beck) unbedingt für einen hoch dotierten Posten (Landgerichtspräsident) ein Ex-CDU­Mitglied durchsetzen, nämlich den oben erwähnten Puderbach. Dieser hatte sich schon in der Affäre “Weihbischof Eisenbach und der Exorzismus“ wie die Axt im Walde absolut menschenverachtend verhalten und eigentlich für jeden Posten im Justizdienst disqualifiziert.

Mertin riskiert damit sogar eine Regierungskrise. (Presse)

Warum dieses Gezampe? Das weiß bis heute niemand!

Der vorgeschlagene Puderbach musste aber als geeignet vorgestellt werden, er konnte es sich nicht leisten, dass seine Behörde oder er selbst Fehler eingestehen mussten. Also musste die Sache “Hoeffgen“ untergebuttert werden! (Vielleicht auch noch viele andere??)

Und genau diese Fehler und Versäumnisse wären in meiner Sache offenbar geworden, wenn die Staatsanwaltschaft rechtmäßig Anklage erhoben hätte, wie es jeder Rechtsreferendar aus der Aktenlage getan hätte. 

Ich nehme an, dass Sie weitere Informationen über diese undurchsichtige Angelegenheit aus Ihren Archiven bekommen können.

Nur eins noch zum Verständnis: Ich denke, dass ich dem Puderbach mit meiner Beschwerde an den Ministerpräsidenten ganz gewaltig die Tour vermasselt habe:

Meine Beschwerde an Ministerpräsident Beck: 30.4.2001

Zeitungsmeldung: Puderbach vom Ministerpräsidenten abgelehnt: 30.11.2001

(Mainzer Allgemeine Zeitung)

Ich füge diesem Schreiben drei Kopien bei, die den einfachen Sachverhalt wiedergeben, der der ganzen Angelegenheit zugrunde liegt. 

Falls Sie für Ihre Arbeit weitere Dokumente benötigen, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Ich stelle hiermit alle Anträge, die für eine ordentliche Bearbeitung erforderlich sind.      

Mit freundlichen Grüßen

Detmar Hoeffgen

Anlagen:

1) Schreiben an Generalstaatsanwalt Weise vom 2.2.2001

2) dto. Vom 8.11.2001

3) Antwort des Generalstaatsanwalts vom 30.1.2002 mit Kopien des Protokolls und der polizeilichen Vernehmung

4) Offener Brief an den Generalstaatsanwalt vom 5.2.2002

Auch diese Strafanzeige wurde der Bearbeitung nach der Strafprozessordnung entzogen.

 

Startseite