Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr. 51
55597 Wöllstein
Tel. :06703-3038-69
An den
Verfassungsgerichtshof
Deinhardplatz 4
56068 Koblenz
Betr.: VGH B 15/03 Bezug: Ihr Schreiben
vom 23.9.2003
19.2.2004
ich möchte o.a. Sache der NJW
berichten. Dazu fehlt mir aber noch ein Bindeglied.
Sie teilten mir in o.a. Schreiben mit,
dass der Rechtsweg erschöpft sein muss, hier „Klageerzwingung nach
erfolglosem ausdrücklichen Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage“.
Da ich keinerlei Akten/Geschäftszeichen
habe, sind die vier Vorgänge gar nicht identifizierbar. Da aber das
Klageerzwingungsverfahren einen ablehnenden Bescheid zwingend erfordert,
ist dieser Weg nicht gehbar.
Ihre Empfehlung ist erklärungsbedürftig.
Insbesondere ist der Vorgang „nach erfolglosem ausdrücklichen Antrag“ in
der StPO nicht zu finden.
Ich gehe doch nicht davon aus, dass der
Verfassungsgerichtshof mir Auskünfte
erteilt, die eine objektive Unmöglichkeit
beinhalten!!!
Ich bitte um alsbaldige Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort Dr.Held
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