Assessor jur. Detmar Hoeffgen

Kirchstr. 51

55597 Wöllstein

Tel. :06703-3038-69

An den

Verfassungsgerichtshof

Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

Betr.: VGH B 15/03 Bezug: Ihr Schreiben vom 23.9.2003

                                                                           19.2.2004

Sehr geehrter Dr. Held">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen

Kirchstr. 51

55597 Wöllstein

Tel. :06703-3038-69

An den

Verfassungsgerichtshof

Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

Betr.: VGH B 15/03 Bezug: Ihr Schreiben vom 23.9.2003

                                                                           19.2.2004

Sehr geehrter Dr. Held,

ich möchte o.a. Sache der NJW berichten. Dazu fehlt mir aber noch ein Bindeglied.

Sie teilten mir in o.a. Schreiben mit, dass der Rechtsweg erschöpft sein muss, hier „Klageerzwingung nach erfolglosem ausdrücklichen Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage“.

Da ich keinerlei Akten/Geschäftszeichen habe, sind die vier Vorgänge gar nicht identifizierbar. Da aber das Klageerzwingungsverfahren einen ablehnenden Bescheid zwingend erfordert, ist dieser Weg nicht gehbar.

Ihre Empfehlung ist erklärungsbedürftig. Insbesondere ist der Vorgang „nach erfolglosem ausdrücklichen Antrag“ in der StPO nicht zu finden.

Ich gehe doch nicht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof mir Auskünfte

erteilt, die eine objektive Unmöglichkeit beinhalten!!!

Ich bitte um alsbaldige Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort Dr.Held