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Dieses Schreiben an die Rechtsanwaltskammer vom 13.9.2006 wurde bis heute nicht beantwortet. Es ist auch sehr schwer, der Wahrheit die Ehre zu geben, wenn man selbst davon lebt, dass die Wahrheit missachtet und das Recht gebeugt wird. Ich behalte mir natürlich vor, den Rechtsanwalt wegen Betrugsversuchs anzuzeigen! Im Gesamtzusammenhang der in dieser Website dargelegten Zerstörung des Rechtsstaats passt dieser Vorgang zwar ins Bild, ist aber lediglich  Randerscheinung!!

 

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                                                                                                                   

                                                                                                  13.09.2006

Bundesrechtsanwaltskammer

Littenstrasse 9

10179 Berlin

Betr.: Betrugsversuch durch falschen Kostenfestsetzungsantrag

Sehr geehrter Damen und Herren,

bevor Sie dieses Schreiben an die zuständige Kammer nach Karlsruhe weiterleiten, bitte ich mir die Frage zu beantworten:

Wie wollen die Repräsentanten des Rechtsanwaltsstandes (also Sie und die Anwaltsvereine) gewährleisten, dass die inzwischen geradezu habgierig gewordenen Anwälte ihre Mandantschaften  oder Prozessgegner nicht mit falschen Kostenfestsetzungsanträgen oder falschen Kostennoten nach Strich und Faden abzocken?

Nicht immer sind, wie im  beigefügten Fall des RA Willeke, Heidelberg, die Rechtspfleger der Amtsgerichte so pfiffig, dass ihnen die Fehlerhaftigkeit auffällt. Aktenzeichen Einstweilige Verfügung 25 C 33/06 AG Alzey. 

Inzwischen sind in der Wahrnehmung der Rechtskundigen die Anwaltskammern zu Schutzvereinen der zugeordneten Rechtsanwälte geworden, so dass eine Beschwerde  weniger wert ist als das Papier, auf das sie geschrieben ist.

Meine Aktenzeichen der Kammer Karlsruhe sind 535/97 RA; 58/00 ; 569/00; 30/01; 160/04

In keinem Fall hat mir die „ehrenamtliche“ Kammerjury ihren abweisenden Beschluss begründet! Die Arbeit und die Porti hätte ich mir sparen können. 

»Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. Die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfassten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt.«

Leserbrief von Horst Fritzel,
Präsident des Ehrengerichtshofes - jetzt Anwaltsgerichtshof -
für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993 

»Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. - Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. - Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei 'mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet.' Derart negativ werde womöglich 'kein anderer freier Beruf' gesehen.«

SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl
über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte
in DER SPIEGEL, 49/1989, S. 152, 158 

Ich werde dieses Schreiben in meine Website detmar-hoeffgen.de einfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage: überhöhter KFB-Antrag und Entscheidung der Rechtspflegerin

Kopie an den Deutschen Anwaltsverein  Dieses Schreiben ist angeblich nie bei der Anwaltskammer in Berlin angekommen und deshalb auch nie nach Karlsruhe weitergeleitet worden!

Ich habe nachgesetzt, in Karlsruhe

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