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Eine Antwort auf die angefügte Beschwerde habe ich zig mal bei der StA, sogar beim Justizminister und beim Ministerpräsidenten angemahnt.

Sie wurde dann vom Leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach beim Petitionsausschuss des Landtages zu einer " unverbindlichen Stellungnahme" umfunktioniert.

Es handelt sich hier um denselben Puderbach, der die Strafanzeigen Puderbach  Dietrich  Mertin verschwinden lässt.

Das ist wohl an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

 

1)______ ______ ____ _______                                                ASSESSOR JUR.DETMAR HOEFFGEN

                                                                                                                             Niedernbergstr. 12

55270 Zornheim

Tel & Fax 06 136-45670

An den

Lt. Oberstaatsanwalt

Mainz

                                                                                                                            1. März 2000

 Betreff:   3131 Js 011333/99 Beschwerde 

Sehr geehrter Herr Puderbach,

in der Anlage überlasse ich Ihnen Kopie eines Schreibens Ihrer Dienststelle.

Das Verfahren wegen Prozessbetruges ist nicht eingestellt worden. Das ist das Ausgangsverfahren. Übrigens lief das Meineidsverfahren ausschließlich gegen Doris Will, nicht aber gegen irgendjemand anderen.

Der letzte Satz des Schreibens ist mir absolut unverständlich, denn wenn der Staatsanwalt in Mainz für Aussagedelikte in Mainz nicht zuständig ist, wer bitte dann?

Ich halte das gesamte Schreiben für geeignet, mir die Verfolgung meiner berechtigten Interessen zu erschweren.

Außerdem, und das wiegt schwerer, wird offenbar ein Meineid und ein Prozessbetrug von Ihrer Behörde nicht sachgemäß aufgeklärt.

In Ihrer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare habe ich seinerzeit jedenfalls etwas anderes gelernt, als ich jetzt erlebe. Außerdem war mir bei StA Bracht eine sehr sorgfältige Arbeitsweise vermittelt worden.

Ich kann mir das Schieflaufen dieser Sache nur damit erklären, dass Ihr StA Prügel den Gesamtzusammenhang nicht erkannt hat.

Das Ganze ist nicht dazu geeignet, mein Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft Mainz zu festigen.

Die RA-Kammer Baden-Württemberg befasst sich auf meine Anfrage hin mit dem Anwaltsdreh, einen Kläger zum Zwecke der Beweisverfälschung per Abtretung zum Zeugen zu machen und ihn damit zur Falschaussage zu animieren.

Genau das ist hier der Fall, denn ich weiß definitiv, dass ein Meineid geschworen wurde und Prozessbetrug begangen wurde.

Ich bin nämlich dabei gewesen!

Ich möchte der RA-Kammer gerne berichten können, dass die StA Mainz einwandfrei ermittelt hat, aber das entspricht bis jetzt nicht den Tatsachen.

Ich biete erneut meine Aussage bei Ihrer Behörde an, für einen Termin stehe ich nach Absprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

2) 

   Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz

 Landtag Rheinland-Pfalz . Der Bürgerbeauftragte

Postfach 30 40 . 55020 Mainz

 Herrn

Detmar Hoeffgen

Kirchstr. 51

 55597 Wöllstein

Ihr Schreiben/Zeichen                             Mein Schreiben/Zeichen                       Durchwahl                           Datum

v. 01 .07.2002                        E 1641/02 lI.1.2.Schö/osw 06131/28999-31    16. August 2002

 Staatsanwaltschaft

 Sehr geehrter Herr Hoeffgen,

 meine Ermittlungen in Ihrer vorgenannten Angelegenheit haben Folgendes ergeben:

 Soweit Sie mit Ihrer Eingabe beanstanden, dass Ihre am 01 .03.2000 an die Staatsanwalt­schaft Mainz gerichtete Beschwerde bisher nicht beantwortet worden ist, ergaben meine Er­mittlungen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz dieses Schreiben nicht als Beschwerde, sondern als Stellungnahme im Rahmen des von Ihnen veranlassten Ermittlungsverfahrens gegen die Käufer Ihres Hauses behandelt hat, da es verschiedene Hinweise enthielt, die im Rahmen der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens zu berücksichtigen waren. In diesem Verfahren er­ging eine Einstellungsverfügung, die Ihnen übermittelt worden ist. Eine gesonderte Beantwortung Ihres Schreibens vom 01.03.2000 erfolgte daher nicht.

 Bezüglich Ihrer zunächst an den Generalbundesanwalt gerichteten Anzeige vom 28.03.2002 sowie Ihrer weiteren Strafanzeige vom 02.05.2002 ergaben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz, dass keine Veranlassung besteht, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hierzu haben Sie keine Nachricht erhalten, da Ihnen die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bereits mit Schreiben vom 30.01.2002 mitgeteilt hat, dass weitere Eingaben zu dem bereits mehrfach geprüften Sachverhalt nur dann beschieden werden, wenn sie neuen Tatsachenvor­trag enthalten. Nach den von der Staatsanwaltschaft getroffenen Feststellungen enthalten Ihre weiteren vorgenannten Strafanzeigen keinen neuen Tatsachenvortrag. 

Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Koblenz wird von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie dem Ministerium der Justiz gebilligt. 

Im Übrigen werde ich Ihre Eingabe gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitions­ausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vor­legen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.

 Mit freundlichen Grüßen

 Ulrich Galle

 

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