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Eine Antwort auf die angefügte Beschwerde
habe ich zig mal bei der StA, sogar beim Justizminister und beim
Ministerpräsidenten angemahnt.
Sie wurde dann vom Leitenden
Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach beim Petitionsausschuss des Landtages zu einer
" unverbindlichen Stellungnahme" umfunktioniert.
Es handelt sich hier um denselben
Puderbach, der die Strafanzeigen
Puderbach Dietrich
Mertin verschwinden lässt.
Das ist wohl an Dreistigkeit nicht zu
überbieten.
1)______ ______ ____
_______
ASSESSOR JUR.DETMAR HOEFFGEN
Niedernbergstr. 12
55270 Zornheim
Tel & Fax 06 136-45670
An den
Lt. Oberstaatsanwalt
Mainz
1. März 2000
Betreff:
3131 Js 011333/99 Beschwerde
Sehr geehrter Herr Puderbach,
in der Anlage überlasse ich Ihnen Kopie eines
Schreibens Ihrer Dienststelle.
Das Verfahren wegen Prozessbetruges ist nicht eingestellt worden. Das ist das
Ausgangsverfahren. Übrigens lief das Meineidsverfahren ausschließlich gegen
Doris Will, nicht aber gegen irgendjemand anderen.
Der letzte Satz des Schreibens ist mir absolut
unverständlich, denn wenn der Staatsanwalt in Mainz für Aussagedelikte in Mainz
nicht zuständig ist, wer bitte dann?
Ich halte das gesamte Schreiben für geeignet,
mir die Verfolgung meiner berechtigten Interessen zu erschweren.
Außerdem, und das wiegt schwerer, wird offenbar
ein Meineid und ein Prozessbetrug von Ihrer Behörde nicht sachgemäß aufgeklärt.
In Ihrer Arbeitsgemeinschaft für
Rechtsreferendare habe ich seinerzeit jedenfalls etwas anderes gelernt, als ich
jetzt erlebe. Außerdem war mir bei StA Bracht eine sehr sorgfältige Arbeitsweise
vermittelt worden.
Ich kann mir das Schieflaufen dieser Sache nur
damit erklären, dass Ihr StA Prügel den Gesamtzusammenhang nicht erkannt hat.
Das Ganze ist nicht dazu geeignet, mein Vertrauen in die Arbeit der
Staatsanwaltschaft Mainz zu festigen.
Die RA-Kammer Baden-Württemberg befasst sich auf meine Anfrage hin mit dem
Anwaltsdreh, einen Kläger zum Zwecke der Beweisverfälschung per Abtretung zum
Zeugen zu machen und ihn damit zur Falschaussage zu animieren.
Genau das ist hier der Fall, denn ich weiß definitiv, dass ein Meineid
geschworen wurde und Prozessbetrug begangen wurde.
Ich bin nämlich dabei gewesen!
Ich möchte der RA-Kammer gerne berichten können, dass die StA Mainz einwandfrei
ermittelt hat, aber das entspricht bis jetzt nicht den Tatsachen.
Ich biete erneut meine Aussage bei Ihrer Behörde an, für einen Termin stehe ich
nach Absprache zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
2)
Der
Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Landtag
Rheinland-Pfalz .
Der Bürgerbeauftragte
Postfach 30 40
.
55020 Mainz
Herrn
Detmar Hoeffgen
Kirchstr. 51
55597 Wöllstein
Ihr
Schreiben/Zeichen Mein
Schreiben/Zeichen Durchwahl
Datum
v. 01 .07.2002
E 1641/02 lI.1.2.Schö/osw 06131/28999-31 16.
August 2002
Staatsanwaltschaft
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
meine Ermittlungen in Ihrer vorgenannten
Angelegenheit haben Folgendes ergeben:
Soweit Sie mit Ihrer Eingabe beanstanden, dass
Ihre am 01 .03.2000 an die Staatsanwaltschaft
Mainz gerichtete Beschwerde bisher nicht beantwortet worden ist, ergaben meine
Ermittlungen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz dieses
Schreiben nicht als Beschwerde, sondern als Stellungnahme im Rahmen des
von Ihnen veranlassten Ermittlungsverfahrens gegen die Käufer Ihres Hauses
behandelt hat, da es verschiedene Hinweise enthielt, die im Rahmen der
Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens zu berücksichtigen waren. In diesem
Verfahren erging eine Einstellungsverfügung, die Ihnen übermittelt worden ist.
Eine gesonderte Beantwortung Ihres Schreibens vom 01.03.2000 erfolgte daher
nicht.
Bezüglich Ihrer
zunächst an den Generalbundesanwalt gerichteten Anzeige vom 28.03.2002 sowie
Ihrer weiteren Strafanzeige vom 02.05.2002 ergaben die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Mainz, dass keine Veranlassung besteht, Ermittlungsverfahren
einzuleiten. Hierzu haben Sie keine Nachricht erhalten, da Ihnen die
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bereits mit Schreiben vom 30.01.2002
mitgeteilt hat, dass weitere Eingaben zu dem bereits mehrfach geprüften
Sachverhalt nur dann beschieden werden, wenn sie neuen Tatsachenvortrag
enthalten. Nach den von der Staatsanwaltschaft getroffenen Feststellungen
enthalten Ihre weiteren vorgenannten Strafanzeigen keinen neuen
Tatsachenvortrag.
Die Vorgehensweise der
Staatsanwaltschaft Koblenz wird von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie
dem Ministerium der Justiz gebilligt.
Im Übrigen werde ich Ihre Eingabe gemäß den für
mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz
zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung
des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Galle
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