Schreiben des Ex-Justizministers Mertin vom 19.4.2005
Rhein1and-Pfa1z
Ministerium der Justiz Postfach 32 60 55022 Mainz
Herrn Ministerium der Justiz
Christian Baldauf
Der Minister
Mitglied des Landtags
Siebenpfeifferstr. 40
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
67227 Frankenthal Ihr Zeichen: B/E/D1 2/Di 0060
Ihr Schreiben vom: 9.4.2005
Mein Aktenzeichen: 4121 E00-4-86
Mein Schreiben vom: 7.1 .2005
Telefon: 06131 16 - 4856 Telefax: 06131 16-4844
Datum handschriftlich 19.04.2005
Strafanzeigen des Herrn Hoeffgen
Ihr Schreiben vom 9.4.2005
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
auf die Strafanzeigen gegen die Dezernentin der Staatsanwaltschaft Mainz sowie gegen mich hat der Petent, wie ich bereits in meinem Schreiben vom 7.1.2005 unter Hinweis auf die einschlägige Kommentierung bei Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 171, Rdnr. 1 und 2, dargelegt habe, keinen Bescheid mehr erhalten. Beide Strafanzeigen betrafen im Kern den stets gleichen, bereits mehrfach abschließend geprüften Ausgangssachverhalt und enthielten keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat.
Die Tatsache, dass diese Strafanzeigen des Petenten nicht mehr beschieden werden, wurde aufgrund einer Eingabe des Petenten auch dem Bürgerbeauftragten mitgeteilt. Dieser hat mit Schreiben vom 23.10.2002 mitgeteilt, dass der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Eingabe des Petenten nicht abgeholfen werden könne.
Mit freundlichen Grüßen
(Herbert Mertin)