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Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
Generalstaatsanwalt
5.2.2002
Karmeliterstr.14
56068 Koblenz
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
ich habe Ihr Schreiben vom 30.1.2002
erhalten und staune nur noch.
Das Schlimmste, was
ein Mensch sich einfallen lassen kann, ist, Verrat an der eigenen Sache zu
üben. Sie befinden sich in der Hierarchie der Rechtspflegeorgane an relativ
hoher Stelle, und dann beleidigen Sie mich und damit alle rechtstreuen
Bundesbürger mit derartigem Schwachsinn.
Sie behaupten, alle Akten sorgfältig geprüft
zu haben. Zu Ihren Gunsten nehme ich an, dass das gelogen ist.
Andernfalls erkläre ich Sie hiermit für in
höchstem Grade unfähig.
Falls Sie selbst alle Akten geprüft hätten,
hätten Sie nämlich, normale Intelligenz vorausgesetzt, die vielen von den
Anklagebehörden Mainz und Koblenz konstruierten Widersprüche entdeckt.
Ich gehe nur auf das ein, was Sie (oder war
es ein Mitarbeiter von Ihnen?) im o.a. Schreiben angeführt haben, im übrigen
verweise ich auf meine beiden Schreiben an Sie vom 2.2.2001 und 8.11.2001.
Die darin aufgeworfenen Fragen betrachte ich als noch immer nicht
vollständig beantwortet:
Im
Ermittlungsverfahren gegen Doris Will wegen Falschaussage ( Az 3156 Js
012373/01)vor dem Landgericht lautet mein Tatvorwurf (ich habe Anzeige
erstattet) dahingehend, dass sie behauptet hat, sie könne bei ihrer Bank
bis abends 9 Uhr telefonisch ordern. Es gab und gibt keine
Bank, die abends um 9 Uhr telefonisch erreichbar ist. Diese Falschaussage
war für den Prozeßausgang auch relevant , denn damit wurde dem Gericht
vorgegaukelt, dass die Order am Tage der Scheckübergabe gemacht
wurde. (Aussage Will : Es war Donnerstag, der 24.) Ein Blick auf den Kalender
zeigt, dass das gar nicht möglich war.
Dieses Verfahren
wurde von Ihnen trotz der bewiesenen Falschaussage eingestellt, was ich als
Strafvereitelung betrachte.
Nicht für Sie, (Sie
haben das alles in mehreren Akten) sondern für alle anderen wiederhole ich
nochmals den Zeitablauf:
12.11.1993
Notartermin,
Vereinbarung einer Zahlung von 3% +MWSt. Diese Vereinbarung ging von Doris
Will aus, also nicht von mir!!
Langatmige
Erläuterung von Frau Will: „Das Geld liegt auf einem Festgeldkonto. Ich gebe
Ihnen einen Scheck, aber erst zum angegebenen Datum einlösen.“
Irgendwann montags
oder dienstags: Telefonat mit Doris Will: Verabredung auf kommenden
Donnerstag. Scheck und Quittung vordatieren auf 24.11.1993. Das war
offenbar der Festgeldtermin. Diesen Termin hat Doris Will bestimmt. Die
Festgeldkonditionen hat die Staatsanwaltschaft trotz meiner mehrfachen
Anregung nicht nachgeprüft!!!
Verabredung auf
Donnerstag, weil Donnerstags der Handelshof bis 20 h geöffnet hat und wir
so den Wocheneinkauf mit der Abholung des Schecks verbinden konnten. Meine
Frau kommt erst um 17 h aus dem Büro.
Dieser Donnerstag
war, ein Blick auf den Kalender zeigt es, der 18.11.1993.
Bei der Übergabe des
vordatierten Schecks nochmals die Mahnung von Frau Will: „Aber erst später
einlösen.“
Dies ist alles in
den Gerichtsprotokollen festgehalten.
Am Donnerstag, dem
25.11.1993 habe ich dann den Scheck vereinbarungsgemäß vorgelegt. Er trägt
auf der Rückseite das Datum und den Stempel der Bank.
Solange Ihre Behörde
diesen Zeitablauf des Geschehens nicht begreift, wird Ihr
Mitarbeiter Hofius in genialer Kreativität
weiterhin das entscheidende Ereignis der Scheckübergabe entgegen der
Aussagen der Beschuldigten selbst und der Aussagen von Frau Hoeffgen und mir
vom Donnerstag, dem 18.11.1993, auf
Mittwoch, den 24.11.1993 verlegen.
Für ganz Doofe:
Es gibt nur einen Donnerstag zwischen der Vereinbarung über die Zahlung und
der Scheckeinreichung, das ist der 18.11.1993.
Außerdem wischt
Hofius die Aussagen über die Vordatierung des Schecks einfach vom Tisch.
(Bescheid Ihres Herrn Hofius vom 1.3.2001, Seite 2 dritter Absatz)
Er gesteht der
Beschuldigten Doris Will zu, dass sie die Wahrheit sagt. Das bedeutet im
Gegenschluß, dass meine Frau und ich lügen!
Nur mit dieser
Vergewaltigung der Akteninhalte kann die weitere Einstellung des Verfahrens
aufrechterhalten werden.
Was muten Sie mir eigentlich noch alles zu?
In der Sache Barbara
Hoeffgen haben Sie lediglich die Verfälschung der Staatsanwältin Dietrich
bestätigt. Ein Blick in die Akte hätte Sie davon überzeugen können, dass
Frau Hoeffgen niemals von zwei vorherigen Treffen gesprochen hat.
Auch die polizeiliche Vernehmung hat das ergeben. Es bleibt dabei, dass die
Staatsanwältin Dietrich dem Strafrichter einen unwesentlichen Irrtum meiner
Frau als ein verfolgungswürdiges Vergehen verkauft hat, indem sie den
Strafbefehl frisierte. Der Sachverhalt im Strafbefehl steht im Widerspruch
zum Ergebnis der Ermittlungen. In meinem Strafrechtskommentar wir das als
Rechtsbeugung beschrieben. Die blinde Wut, mit der Frau Dietrich meine Frau
verfolgt hat, läßt auf einen geistigen Defekt schließen. Hat sie den oder
ist sie nur der Weisung ihres Vorgesetzten gefolgt?
Das alles werde ich
in meiner Strafanzeige fragen.
Die „Sorgfalt“ Ihrer
Aktenprüfung erkenne ich weiterhin daran, dass ich eine Beschwerde an den
Behördenleiter Puderbach vom 1.3.2000
angemahnt habe, nicht vom 2.2.2001, und zwar bei Ihnen, beim
Justizminister und beim Ministerpräsidenten.
Meine „Eingabe“ vom
2.2.2001 war das Schreiben an Sie und nicht an Puderbach. Ihr Vertreter
Winkler hat am 13.3.2001 geantwortet, dass alles unbegründet ist, was ich
vortrage.
Jetzt bitte ich Sie um eine Erklärung:
Inwiefern ist dieses Schreiben von Herrn Winkler eine Antwort des
Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Mainz, Herrn Leitenden
Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, auf meine persönlich an ihn gerichtete
Beschwerde vom 1.3.2000??
Wollen Sie mich verhohnepiepeln?
Ich halte fest: Meine Beschwerde vom
1.3.2000 an Puderbach ist immer noch nicht beantwortet, auch nicht durch die
geistigen Verrenkungen in Ihrem o.a. Schreiben.
Mit dieser Sorte nichts sagender Bescheide,
das alles in Ordnung ist und alles, was ich vorbringe unbegründet ist, bin
ich hinreichend eingedeckt. Diese Bescheide ergehen immer „nach sorgfältiger
Prüfung“ und stammen von Ihnen, der Staatsanwaltschaft Mainz und selbst
vom Justizministerium.
Den Beweis für diese „sorgfältige Prüfung“
haben Sie gerade wieder geliefert.
Eigentlich müßte ich mich jetzt freiwillig
in der Klapsmühle melden, wenn ich soviel „sorgfältige Prüfung“ soviel
hoch bezahlter Staatsbeamter und Minister nicht anerkenne.
Aber zwei Dinge geben mir Hoffnung:
1) „Die Vernunft ist durchaus souverän, sie
erkennt keine Autorität über sich; keine Gewalt kann sie zwingen, für
unrichtig anzunehmen, was sie für richtig erkannt hat.“
Helmut von Moltke 1800-1891
2) Die Gemeinschaft der „billig und gerecht
denkenden“ Bundesbürger, die ich über die Medien mobilisiere. Wenn sich
sogar der eine oder andere Politiker dazuzählen will, habe ich nichts
dagegen.
Ich verstehe Ihre verzweifelten Bemühungen,
eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern, denn
die Blamage wäre für die Justiz in Rheinland-Pfalz katastrophal.
Es wird katastrophal werden, das verspreche
ich Ihnen!
Da Sie das o.a. Elaborat unterzeichnet haben
und damit die Verantwortung tragen, werde ich Sie
und alle anderen bei der Generalbundesanwaltschaft wegen
Strafvereitelung, Rechtsbeugung etc. anzeigen.
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)
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