Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                                           

Kirchstr.51

55597 Wöllstein

                                                                                       Tel.:06703-3038-69

Generalstaatsanwalt                                                       5.2.2002

Karmeliterstr.14

56068  Koblenz

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                                           

Kirchstr.51

55597 Wöllstein

                                                                                       Tel.:06703-3038-69

Generalstaatsanwalt                                                       5.2.2002

Karmeliterstr.14

56068  Koblenz

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

ich habe Ihr Schreiben vom 30.1.2002 erhalten und staune nur noch.

Das Schlimmste, was ein Mensch sich einfallen lassen kann, ist, Verrat an der eigenen Sache zu üben. Sie befinden sich in der Hierarchie der Rechtspflegeorgane an relativ hoher Stelle, und dann beleidigen Sie mich und damit alle rechtstreuen Bundesbürger mit derartigem Schwachsinn.

Sie behaupten, alle Akten sorgfältig geprüft zu haben. Zu Ihren Gunsten nehme ich an, dass das gelogen ist.

Andernfalls erkläre ich Sie hiermit für in höchstem Grade unfähig.

Falls Sie selbst alle Akten geprüft hätten, hätten Sie nämlich, normale Intelligenz vorausgesetzt, die vielen von den Anklagebehörden Mainz und Koblenz konstruierten Widersprüche entdeckt.

Ich gehe nur auf das ein, was Sie (oder war es ein Mitarbeiter von Ihnen?) im o.a. Schreiben angeführt haben, im übrigen verweise ich auf meine beiden Schreiben an Sie vom 2.2.2001 und 8.11.2001. Die darin aufgeworfenen Fragen betrachte ich als noch immer nicht vollständig beantwortet:

Im Ermittlungsverfahren gegen Doris Will wegen Falschaussage ( Az 3156 Js 012373/01)vor dem Landgericht lautet mein Tatvorwurf (ich habe Anzeige erstattet) dahingehend, dass sie  behauptet hat, sie könne bei ihrer Bank bis abends 9 Uhr telefonisch ordern. Es gab und gibt keine Bank, die abends um 9 Uhr telefonisch erreichbar ist. Diese Falschaussage war für den Prozeßausgang auch relevant , denn damit wurde dem Gericht vorgegaukelt, dass die Order am Tage der Scheckübergabe gemacht wurde. (Aussage Will : Es war Donnerstag, der 24.) Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass das gar nicht möglich war.

Dieses Verfahren wurde von Ihnen trotz der bewiesenen Falschaussage eingestellt, was ich als Strafvereitelung betrachte.

Nicht für Sie, (Sie haben das alles in mehreren Akten) sondern für alle anderen wiederhole ich nochmals den Zeitablauf:

12.11.1993

Notartermin, Vereinbarung einer Zahlung von 3% +MWSt. Diese Vereinbarung ging von Doris Will aus, also nicht von mir!!

Langatmige Erläuterung von Frau Will: „Das Geld liegt auf einem Festgeldkonto. Ich gebe Ihnen einen Scheck, aber erst zum angegebenen Datum einlösen.“

Irgendwann montags oder dienstags: Telefonat mit Doris Will: Verabredung auf kommenden Donnerstag. Scheck und Quittung vordatieren auf 24.11.1993. Das war offenbar der Festgeldtermin. Diesen Termin hat Doris Will bestimmt. Die Festgeldkonditionen hat die Staatsanwaltschaft trotz meiner mehrfachen Anregung nicht nachgeprüft!!!

Verabredung auf Donnerstag,  weil Donnerstags der Handelshof bis 20 h geöffnet hat und wir so den Wocheneinkauf mit der Abholung des Schecks verbinden konnten. Meine Frau kommt erst um 17 h aus dem Büro.

Dieser Donnerstag war, ein Blick auf den Kalender zeigt es, der 18.11.1993.

Bei der Übergabe des vordatierten Schecks nochmals die Mahnung von Frau Will: „Aber erst später einlösen.“

Dies ist alles in den Gerichtsprotokollen festgehalten.

Am Donnerstag, dem 25.11.1993 habe ich dann den Scheck vereinbarungsgemäß vorgelegt. Er trägt auf der Rückseite das Datum und den Stempel der Bank.

Solange Ihre Behörde diesen Zeitablauf des Geschehens nicht begreift, wird Ihr Mitarbeiter Hofius in genialer Kreativität weiterhin das entscheidende Ereignis der Scheckübergabe entgegen der Aussagen der Beschuldigten selbst und der Aussagen von Frau Hoeffgen und mir vom Donnerstag, dem 18.11.1993, auf Mittwoch, den 24.11.1993 verlegen.

Für ganz Doofe: Es gibt nur einen Donnerstag zwischen der Vereinbarung über die Zahlung und der Scheckeinreichung, das ist der 18.11.1993.

Außerdem wischt Hofius die Aussagen über die Vordatierung des Schecks einfach vom Tisch. (Bescheid Ihres Herrn Hofius vom 1.3.2001, Seite 2 dritter Absatz)

Er gesteht der Beschuldigten Doris Will zu, dass sie die Wahrheit sagt. Das bedeutet im Gegenschluß, dass meine Frau und ich lügen!

Nur mit dieser Vergewaltigung der Akteninhalte kann die weitere Einstellung des Verfahrens aufrechterhalten werden.

Was muten Sie mir eigentlich noch alles zu?

In der Sache Barbara Hoeffgen haben Sie lediglich die Verfälschung der Staatsanwältin Dietrich bestätigt. Ein Blick in die Akte hätte Sie davon überzeugen können, dass Frau Hoeffgen niemals von zwei vorherigen Treffen gesprochen hat. Auch die polizeiliche Vernehmung hat das ergeben. Es bleibt dabei, dass die Staatsanwältin Dietrich dem Strafrichter einen unwesentlichen Irrtum meiner Frau als ein verfolgungswürdiges Vergehen verkauft hat, indem sie den Strafbefehl frisierte. Der Sachverhalt im Strafbefehl steht im Widerspruch zum Ergebnis der Ermittlungen. In meinem Strafrechtskommentar wir das als Rechtsbeugung beschrieben. Die blinde Wut, mit der Frau Dietrich meine Frau verfolgt hat, läßt auf einen geistigen Defekt schließen. Hat sie den oder ist sie nur der Weisung ihres Vorgesetzten gefolgt?

Das alles werde ich in meiner Strafanzeige fragen.

Die „Sorgfalt“ Ihrer Aktenprüfung erkenne ich weiterhin daran, dass ich eine Beschwerde an den Behördenleiter Puderbach vom 1.3.2000 angemahnt habe, nicht vom 2.2.2001, und zwar bei Ihnen, beim Justizminister und beim Ministerpräsidenten.

Meine „Eingabe“ vom 2.2.2001 war das Schreiben an Sie und nicht an Puderbach.  Ihr Vertreter Winkler hat am 13.3.2001 geantwortet, dass alles unbegründet ist, was ich vortrage.

Jetzt bitte ich Sie um eine Erklärung: Inwiefern ist dieses Schreiben von Herrn Winkler eine Antwort des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Mainz, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, auf meine persönlich an ihn gerichtete Beschwerde vom 1.3.2000??

Wollen Sie mich verhohnepiepeln?

Ich halte fest: Meine Beschwerde vom 1.3.2000 an Puderbach ist immer noch nicht beantwortet, auch nicht durch die geistigen Verrenkungen in Ihrem o.a. Schreiben.

Mit dieser Sorte nichts sagender  Bescheide, das alles in Ordnung ist und alles, was ich vorbringe unbegründet ist, bin ich hinreichend eingedeckt. Diese Bescheide ergehen immer „nach sorgfältiger Prüfung“ und stammen  von Ihnen, der  Staatsanwaltschaft Mainz und selbst  vom Justizministerium.

Den Beweis für diese „sorgfältige Prüfung“ haben Sie gerade wieder geliefert.

Eigentlich müßte ich mich jetzt freiwillig in der Klapsmühle melden, wenn ich soviel „sorgfältige Prüfung“ soviel hoch bezahlter Staatsbeamter und Minister nicht anerkenne.

Aber zwei Dinge geben mir Hoffnung:

1) „Die Vernunft ist durchaus souverän, sie erkennt keine Autorität über sich; keine Gewalt kann sie zwingen, für unrichtig anzunehmen, was sie für richtig erkannt hat.“

Helmut von Moltke 1800-1891

2) Die Gemeinschaft der „billig und gerecht denkenden“ Bundesbürger, die ich über die Medien mobilisiere. Wenn sich sogar der eine oder andere Politiker dazuzählen will, habe ich nichts dagegen.

Ich verstehe Ihre verzweifelten Bemühungen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern, denn die Blamage wäre für die Justiz in Rheinland-Pfalz katastrophal.

Es wird katastrophal werden, das verspreche ich Ihnen!

Da Sie das o.a. Elaborat unterzeichnet haben und damit die Verantwortung tragen, werde ich Sie und alle  anderen bei der Generalbundesanwaltschaft wegen Strafvereitelung, Rechtsbeugung etc. anzeigen.

Hochachtungsvoll

 (Unterschrift)