Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
25.10.2002
Der Bürgerbeauftragte
Herrn Ulrich Galle
Kaiserstr.32
55116 Mainz
Betr.: E 1641/02
Die Vernunft
ist durchaus souverän, sie erkennt keine Autorität über sich; keine Gewalt
kann sie zwingen, für unrichtig anzunehmen, was sie für richtig erkannt hat.
Helmut von Moltke 1800-189
Sehr geehrter Herr Galle,
ich danke für Ihr Schreiben vom 23.10.2002
Erwartet hatte ich ein qualifiziertes
Schreiben des Petitionsausschusses, in dem meine detaillierte Eingabe
eingehend behandelt wird.
Stattdessen hat man Sie beauftragt mir
mitzuteilen, dass meine Eingabe verworfen wird.
Weil Sie sich hier als Bote missbrauchen
lassen, bekommen Sie auch den Segen ab.
Es wäre interessant zu erfahren, welcher
Intelligenzbolzen auf die Idee gekommen ist, ich würde mich mit einem
solchen Schrieb zufrieden geben.
In einem ordentlichen
Petitionsausschuss hätte der 24.9.2002 nach der angeblich eingehenden
Beratung im Ergebnis zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über
kriminelles Verhalten des Justizministers und seiner
Strafverfolgungsbehörden geführt.
Eine Begründung für die Entscheidung hat
man Ihnen nicht mitgeliefert, sie fehlt wohlweislich, es kann nämlich auch
keine geben. Es müsste nämlich begründet werden:
1) warum das Legalitätsprinzip, also das
zwingend vorgeschriebene Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden bei
Kenntnis von Straftaten, in meinem Fall außer kraft gesetzt wird
a) indem die Erforschung der materiellen
Wahrheit vorsätzlich unterlassen wird ( geschehen im Fall des
Prozessbetrugs)
b) indem meine
Strafanzeige gegen den Justizminister und seine Mittäter unterm Tisch
verschwindet,
c) indem meine Strafanzeige gegen die
Staatsanwältin Dietrich ebenfalls verschwindet,
2) offenkundige Widersprüche nicht
aufgeklärt werden, obwohl ich zig-mal darauf hingewiesen habe. Die Klärung
dieser Widersprüche würde ganz eindeutig zur Anklage im Prozessbetrug
führen.
Hier wird mein Recht auf widerspruchsfreie
Bescheidung verletzt.
Die Missachtung des Legalitätsprinzips ist
nach herrschender Auffassung ein Straftatbestand nach § 258a des Strafgesetzbuches, nämlich
Strafvereitelung im Amt. Hier haben sich die Strafverfolgungsbehörden
mehrfach strafbar gemacht. Das finden Sie alles in den Akten, falls Sie die
Akten überhaupt finden. Ich biete erneut meine Sammlung zur Einsichtnahme
an, alles Originale!
In Ihrem Schreiben vom 16.8.2002 bestätigen
Sie, dass das Justizministerium die Vorgehensweise der
Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich billigt. Hier habe ich mich gefragt,
ob mein Parteifreund Justizminister Mertin jetzt vollends durchdreht. Ich
denke, er ist nicht Herr im eigenen Haus und weiß nicht, was in seinem Namen
angerichtet wird.
Weiter schreiben Sie, dass die
Strafverfolger auf weiteren Tatsachenvortrag von mir warten. Dazu ist zu
sagen, dass alle Fakten, die zum Verstehen, Verfolgen und Beweisen des
Prozessbetrugs in den Akten vorhanden sind und von mir mehrfach wiederholt
vorgetragen wurden. Diese Forderung ist einfach nur dumm, man darf nur nicht
darauf hereinfallen.
Ich muss feststellen, dass sich das Land
Rheinland-Pfalz aus der Gemeinschaft der rechtsstaatlich geführten
Bundesländer verabschiedet hat.
Der Landtag hat versagt, weil er nicht in
der Lage oder zu feige ist, die Frage nach der Einhaltung der Rechtsordnung
zu stellen.
Begreift tatsächlich niemand, dass hier viel
mehr verspielt wird, nämlich Ehre und Rechtsstaatlichkeit? Kann man der
Justiz dieses Landes vertrauen? Ich denke nein!
Ist der Slogan „Wer zuschaut macht mit“, der
zu mehr Zivilcourage auffordert, nicht eine einzige Heuchelei, wenn das
höchste Gremium in diesem Land, nämlich der Landtag, selbst nicht danach
handelt?
Nicht einmal die Opposition hat die Chance
begriffen, die sich ihr hier geboten hat.
Ganz konkret gefragt: Haben wir Wahlbürger
am 25. März 2001 ein Parlament von 101 Schlafmützen, Feiglinge und
Opportunisten gewählt?
Es kann natürlich auch
alles ganz anders sein:
Der Petitionsausschuss
hat die Brisanz der Sache erfasst und die Entscheidung getroffen, dass es
opportun ist, den Ruf karrieregeiler, rücksichtsloser menschen-und
gesetzverachtender, also krimineller Personen, zu schützen und dafür
Verrat an der eigenen Aufgabe zu begehen. Da muss der Bürger Hoeffgen
einfach mal mit seinem Recht zurückstehen. Das ist ja alles so unangenehm,
aber einfach.
Vielleicht wird der Landtag ja auch dazu
erpresst? Wie ist es sonst möglich, dass er sich selbst dergestalt
erniedrigt?
Weiter verweisen Sie auf den Inhalt Ihres
Schreibens vom 16.8.2002, indem Sie mir meine Beschwerde an Puderbach als
„Stellungnahme“ verkaufen wollten. Ich habe es Ihnen und dem Landtag
gegenüber widerlegt.
Puderbach hat Sie und den ganzen Landtag
ganz einfach verarscht!
Sie bitten mich in
Ihrem o.a. Schreiben um Verständnis für die unsubstantiierte, pauschale
Zurückweisung meiner Petition. Das kann doch nur ein Witz sein.
Als juristisch und
historisch gebildeter Mensch vergleiche ich die Lage mit der des Deutschen
Reiches zu Ende der Weimarer Republik. Die Volksvertreter haben damals auch
gegenüber den kriminellen Elementen kapituliert und damit eine zwölfjährige
Katastrophe mitverschuldet.
Es wird vielleicht noch dauern, aber die
Rechtsordnung wird sich auch hier wieder durchsetzen.
Vor genau 40 Jahren hat es mal eine Presse
gegeben, die es geschafft hat, die Bundesrepublik Deutschland von einem
Verteidigungsminister Strauss zu befreien, der ebenfalls ein gestörtes
Verhältnis zur Rechtsordnung und zur Wahrheit hatte.
Da war meine Partei, die
FDP noch eine respektable demokratische Kraft im Land. Durch
geschlossenen Rücktritt ihrer Minister hat sie die Wiederherstellung eines
rechtmäßigen Zustandes erzwungen. Damals hatte die Partei noch Charakter.
Die heutige Presse ist über diesen
Justizskandal in Rheinland-Pfalz ebenfalls informiert, ist aber entweder
provinziell den Herrschenden verpflichtet (Ich meine die beiden Mainzer
Zeitungen) oder mehr hinter Scheidungsgerüchten her als hinter politischen
Informationen. An diese neue „Qualität“ journalistischen Verhaltens muss ich
mich erst noch gewöhnen. Ein Gewinn für die Gesellschaft ist das jedenfalls
nicht.
Ich werde weiterhin für die Rechtsordnung in
meinem Land kämpfen, was bedeutet, dass ich gegen die dumpfen, kriminellen
und hoch bezahlten Elemente kämpfen muss, die dieses Land herunterziehen
wollen. Aber wohl mehr noch kämpfe ich gegen die Gleichgültigkeit, Feigheit
und Angepasstheit derjenigen, die eigentlich zuständig sind, also Regierung,
Parlament und Parteien.
Falls Ihnen allen meine Diktion nicht passt,
habe ich einen sehr bekannten Lehrer:
Wer das
Falsche verteidigen will, hat alle Ursache, leise aufzutreten und sich zu
einer feinen Lebensart zu bekennen.
Wer aber das
Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten. Ein höfliches Recht will
gar nichts bedeuten.
J.W.v.Goethe 1749-1832
Mit freundlichen Grüßen
PS: Sehen Sie, was ein mieser kleiner
Prozessbetrug alles aktivieren kann, wenn ein Trottel ihn bearbeitet:
Aktenzeichen Will ./.
Hoeffgen (bisheriger Verbrauch) Stand 25.10.2002
Erster Betrug
Amtsgericht 82 C
122/98 Richterin Hillert
Berufung Landgericht
3 S 20/99 Richterin Höfel
Meine Strafanzeige wg. Betrug und Meineid 3131 Js
011333/99 StA Prügel
Eingestellt, Strafvereitelung im Amt
Zweiter Prozessbetrug
82 C 161/00 Richterin Hillert
Strafanzeige erstattet, liegt bei StA seit 21.8.02
Justizministerium
4121 E 00-4-86
LtOStA Puderbach vom 1.3.2000 !!
noch keine Antwort
Einstweilige Verfügung gegen
mich 82 C 335/00 Richterin
Hillert
Verfahren gegen Frau Hoeffgen
3132 Js 17857/00 StA´in Dietrich
(vom Richter eingestellt am 10.7.2001)
Verfahren gegen mich 3132 Js
19153 StA´in Dietrich
(eingestellt)
Verfahren gegen D.Will Falschaussage 3156 Js
012373/01 StA´in Gast
( ohne Logik eingestellt ) Strafvereitelung im Amt
Verfahren gegen D.Will Falsche
EV 3131 Js 013167/01 StA´in Dietrich
( ohne Logik eingestellt ) Strafvereitelung im Amt
Verfahren gegen D.Will Falsche Verdächtigung
ebenfalls 3131 Js 13167/01
( ohne Logik eingestellt ) Strafvereitelung im Amt
Verfahren gegen StA´in Dietrich vom 2.5.02
noch kein Az (vertuscht?)
wegen Rechtsbeugung in obiger Sache gegen
Barbara Hoeffgen 3132 Js 17857/00
Strafvereitelung im Amt
Strafanzeige gegen Justizminister Mertin
noch kein Az (vertuscht?)
( Az beim Generalbundesanwalt 1 AR 252/02)
Strafvereitelung im Amt
Fax an Ministerpräsidenten
30.4.01 kein Az, beim JuMist gelandet
Schreiben an Ministerpräsidenten vom 16.1.2002
beantwortet, weitergeleitet an JuMist
Fax an F.D.P. Westerwelle
27.7.2001 noch keine Antwort
Schreiben an Genscher vom
22.5.02 noch keine Antwort
Schreiben an Rexrodt vom 27.8.02 per e-mail noch keine
Antwort
Strafanzeige Kerstin Will vom 21.8.02
(Vorg.Nr.309101/12092002/08:28 Kripo Mainz Regner)
Am 12.9.2002 an StA Mainz abgegeben, vertuscht?
Strafvereitelung im Amt?
wird fortgesetzt
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