Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
23.3.2006
Amtsgericht Alzey
Schlossgasse 32
55232 Alzey
Betr.: 25 C 33/06
Ich beantrage, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.
Ich rüge, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil
1)
keine Dringlichkeit vorliegt, weil die
Gegenseite von dieser Website bereits am 20.2.2006 per e-mail Kenntnis
erlangte. Wenn mit der „Öffentlichkeit“ des Internets argumentiert wird,
zerstört dieses Zögern die Glaubwürdigkeit der Antragsteller. Die
Antragsteller waren sich offenbar nicht einmal sicher, dass sie überhaupt
mit dem Antrag durchdringen. (Letzter Satz des Antrags)
2)
Die Güterabwägung ist
nicht folgerichtig. Hier steht einerseits ein 6 Jahre währender
Psychoterror mit Zwangsvollstreckungen und Antrag auf Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung gegen meine Frau und mich aus einem mit Betrug
und Meineid erlangten Zivilurteil gegen andererseits das Interesse der
Antragsteller an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes und
Verhinderung gebotener Strafverfolgung. Der Umstand, dass Straftaten
veröffentlicht werden, hat unter diesen erschwerenden Umständen
zurückzustehen.
Der Zweck ist keineswegs, die Antragsteller zu schädigen,
sondern liegt darin, die Justizbehörden zur Anwendung der geltenden Gesetze
mithilfe öffentlichen Drucks zu zwingen. Ich nehme
hier in Anspruch, das berechtigte Interesse nicht nur meiner Familie,
sondern auch das der Bürger des Landes wahrzunehmen.
Ich reiche zu diesem Vorgang einen
Vergleichsvorschlag zu den
Akten.
Der guten Ordnung halber teile
ich mit, dass ich den diesen Vergleichsvorschlag per Post der Kerstin Will
zuleiten werde, weil sie und Ihre Mutter Doris Will zustimmen müssen.
Weiteres
Schreiben an das Amtsgericht
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