Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                            

                                                                                                23.3.2006

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 25 C 33/06

Ich beantrage">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                            

                                                                                                23.3.2006

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 25 C 33/06

Ich beantrage, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.

Ich rüge, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil

1)     keine Dringlichkeit vorliegt, weil die Gegenseite von dieser Website bereits am 20.2.2006 per e-mail Kenntnis erlangte. Wenn mit der „Öffentlichkeit“ des Internets argumentiert wird, zerstört dieses Zögern die Glaubwürdigkeit der Antragsteller.  Die Antragsteller waren sich offenbar nicht einmal sicher, dass sie überhaupt mit dem Antrag durchdringen. (Letzter Satz des Antrags)

2)     Die Güterabwägung ist nicht folgerichtig. Hier steht  einerseits ein 6 Jahre währender  Psychoterror mit Zwangsvollstreckungen und Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gegen meine Frau und mich aus einem mit Betrug und  Meineid erlangten Zivilurteil gegen andererseits das  Interesse  der  Antragsteller an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes und Verhinderung gebotener Strafverfolgung. Der Umstand, dass Straftaten veröffentlicht werden, hat unter diesen erschwerenden Umständen zurückzustehen.

 Der Zweck ist keineswegs, die Antragsteller zu schädigen, sondern liegt darin, die Justizbehörden zur Anwendung der geltenden Gesetze mithilfe öffentlichen Drucks zu zwingen. Ich nehme hier in Anspruch, das berechtigte Interesse nicht nur meiner Familie, sondern auch das  der Bürger des Landes wahrzunehmen.

Ich reiche zu diesem Vorgang einen Vergleichsvorschlag zu den Akten.

Der guten Ordnung halber teile ich mit, dass ich den diesen Vergleichsvorschlag per Post der Kerstin Will zuleiten werde, weil sie und Ihre Mutter Doris Will zustimmen müssen.

 Weiteres Schreiben an das Amtsgericht

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