Dies ist die Geschichte">

 

Dies ist die Geschichte, mit der sich der  Justizminister Herbert Mertin FDP über die Rechtsordnung, die er eigentlich bewahren sollte hinwegsetzt. Ein Rechtsstudent im zweiten Semester kann ihn problemlos widerlegen.

Was veranlasst einen Menschen, sich selbst so zu deklassieren?

1) Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dietrich Mainz

2) Antwort des Justizministers Mertin auf eine Anfrage des MdL Baldauf CDU, was mit der Anzeige geschehen ist,

3) Mein Schreiben an den "Parteifreund"  Mertin FDP

 

1)  Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                                             Kirchstr.51

                                                                                                            55597 Wöllstein

                                                                                                            Tel.:06703-3038-69

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             d.hoeffgen@online.d

Staatsanwaltschaft

-Herrn Rathmacher-

Ernst-Ludwig-Str.7                                                                 2.5.2002

55116 Mainz

 

Ihr Schreiben vom 30.1.2002 410 E – SdH 1/99

 

 

Sehr geehrter Herr Rathmacher,

im folgenden erstatte ich die Anzeige, die nach dem Legalitätsprinzip seitens der Generalstaatsanwaltschaft längst hätte initiiert werden müssen:

 

Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dietrich wegen Rechtsbeugung in der Sache

3132 Js 017857/00 gegen Barbara Hoeffgen

 

Der Tatvorwurf gegen Frau Hoeffgen lautete auf Abgabe einer falschen Eidestattlichen Versicherung im Zivilprozess 3 S 20/99

 

Tatsächlich hatte sich Frau Hoeffgen geirrt, als sie in der Eidesstattlichen Versicherung behauptet hatte, sie habe die Frau Will anläßlich einer Scheckabholung zum ersten Mal gesehen. Richtig ist, dass sie Frau Will schon einmal vorher, nämlich anlässlich der Bemusterung eines Immobilienobjekts, kennen gelernt hatte.

 

Diesen Irrtum hatte Frau Hoeffgen bei der mündlichen Verhandlung im genannten Zivilprozess richtig gestellt. Die falsche Darstellung hatte erkennbar  für den Verlauf und das Ergebnis des Prozesses absolut keine Bedeutung.

 

Am 17.7.2000 wurde seitens der Beschuldigten (Anlage 1, Seite 1, 5.Vermerk) ein Ermittlungsverfahren verfügt. Die Beschuldigte hatte hier noch zutreffend  dargelegt, dass vor dem Treffen anlässlich der Scheckübergabe bereits ein Zusammentreffen gewesen ist.

 

Dies wurde auch in der polizeilichen Vernehmung (Anlage 2) unmissverständlich bestätigt.

 

1) Im Strafbefehl, den die Beschuldigte nach §§ 407,408 StPO dem Richter Matthes vorlegte, behauptete sie, Frau Hoeffgen habe bei der Abfassung der Eidesstattlichen Versicherung gewußt, dass diese falsch war. (.., wie Sie auch wußten,...)

Diese Behauptung ist  durch nichts belegt, eine bewußte Falschaussage  wäre nur dann sinnvoll gewesen, wenn dadurch der Prozeß einen anderen Verlauf hätte nehmen können. Das ist klar erkennbar nicht der Fall.

 

2) Des weiteren wird im Strafbefehl behauptet, Frau Hoeffgen habe Frau Will vor diesem Besuch bereits zweimal gesehen. Dafür geben die Akten absolut nichts her. Hier liegt eine zweck gerichtete Verfälschung des wahren Sachverhalts vor, um den Richter über die tatsächlichen Umstände und die Unbedeutendheit dieses Irrtums zu täuschen. Richter Matthes wurde auf diese Weise arglistig daran gehindert, von der Regel: "minima non curat praetor" Gebrauch zu machen und das Verfahren bereits in diesem Stadium zu erledigen.

 

Die Ausführungen zu 1) und 2) zeigen ganz deutlich, dass die Beschuldigte mit Absicht gehandelt hat. Sie hatte ganz offenbar das Ziel, den Richter dahingehend zu täuschen, dass er den Strafbefehhl unterschrieb, ohne den Sachverhalt näher zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass der Richter Matthes bei korrekter Darstellung im Tatbestand des Strafbefehls die Sache wegen Geringfügigkeit gekippt hätte.

 

Des weiteren hat die Beschuldigte gegen den im Verfassungsrang stehenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es war für jeden verständigen Menschen erkennbar, dass der Irrtum, und es war nichts anderes, für den Prozess absolut bedeutungslos war.

 

In der mündlichen Verhandlung wurde das Verfahren gegen Frau Hoeffgen trotz des erbitterten und fanatischen Widerstandes der Beschuldigten Staatsanwältin Dietrich nach 1 ¼ Stunde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das hätte ein Rechtsreferendar voraussagen können.

 

Da schwerlich anzunehmen ist, dass die Beschuldigte den Tatbestand der Rechtsbeugung, wie dargestellt, aus eigenem Antrieb verwirklicht hat, gehe ich davon aus, dass sie auf Weisung gehandelt hat.

 

Diese Sache ist eingebettet in eine Mauschelei besonderer Dimension. (Anlage 4), ohne deren Kenntnis alles nur schwer verständlich ist.

 

Ich erstatte Anzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

Detmar Hoeffgen

 

 4 Anlagen

Auch diese Strafanzeige wurde der Bearbeitung nach der Strafprozessordnung entzogen.

 

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Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                    

             

Justizminister Mertin

-sehr persönlich-

Ernst-Ludwig-Str.3

55116 Mainz                                                             

                                                                                                        2.2.2005

 

Ihr Schreiben vom 7.1.2005 an den Abgeordneten RA Baldauf

Az 4121E00-4-86

 Sehr geehrter Parteifreund Mertin,

 o.a. Schreiben wurde mir von Herrn Baldauf zugeleitet.

Dieses Schreiben weckt in mir erhebliche Zweifel an Ihrer Redlichkeit.

Sie sind seit  über 4 Jahren   über die Unzulänglichkeiten der staatsanwaltlichen Arbeit informiert. (Mein Schreiben vom 28.7.2000, Ihr Zeichen der Antwort 4121E00-4-86). Bis heute sind Sie zig Mal und immer wieder aus verschiedenen Richtungen darauf  gestoßen worden. Jetzt sind Sie von einem Landtagsabgeordneten gefragt worden, und das alles kann Sie nicht veranlassen, sich mit den zugrunde liegenden Fakten zu befassen.

Ihr o.a. Schreiben ist wohl der Gipfel der Ignoranz.

In der Anlage finden Sie meine Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich. Diese Strafanzeige haben Sie in Ihrem o.a. Schreiben (letzter Absatz) als „haltlos“ bezeichnet.

Ich nehme nicht an, dass Sie diese Einschätzung weiterhin aufrechterhalten werden, wenn Sie die Anzeige selbst gelesen haben.

Für die Staatsanwältin Dietrich und denjenigen, der sie zu dieser  Rechtsbeugung angestiftet hat, ist die Anzeige wohl das Ende der Karriere. Deshalb wird die Anzeige vertuscht.

Exakt genau so verhält es sich mit den angeblichen „mehrfachen sorgfältigen Prüfungen des Sachverhalts“, wie Sie geschrieben haben.

Nehmen Sie die Strafanzeige, die ich  gegen Sie beim Generalbundesanwalt erstattet habe. Dann erkennen Sie die staatsanwaltschaftlichen Versäumnisse bei der Ermittlung in  diesem stümperhaft inszenierten Prozessbetrugs. 3131 Js 011333/99

Vorstehenden Ausführungen zufolge sind Sie kein Opfer falscher Informationen sondern Täter krimineller Handlungen. Nach meinen Akten beruft sich sogar der Bürgerbeauftragte auf Ihre ausdrückliche Zustimmung zu den beiden Petitionsfällen, die aufgrund falscher Stellungnahmen der StA Mainz zur Ablehnung geführt haben. (Ihr Schreiben)

Sie stellen mich dar als einen offenbar kranken Querulanten, der es nicht verkraften kann, dass er einen Zivilprozess verloren hat.

Ich habe als Rechtsanwalt mehrere Prozesse verloren und kann sehr gut damit umgehen, wenn es  nach Recht und Gesetz geschehen ist.

Was ich aber nicht hinnehme ist, durch  einen  primitiv angelegten Prozessbetrug, der noch dazu mit einem Meineid bewerkstelligt wird, zu verlieren.

Noch weniger nehme ich es hin, dass die Staatsanwaltschaft Mainz nicht in willens oder in der Lage ist, diesen primitiven Sachverhalt zu ermitteln und zur Anklage zu bringen.

Ich muss nach Lage der Dinge davon ausgehen, dass Ihr Haus eine gleich geartete ehrenrührige Einschätzung wie im o.a. Schreiben auch  an unsere Parteifreunde, den Bundespräsidenten, den Ministerpräsidenten, an nachfragende Journalisten und wohl auch an weitere Personen gegeben hat.

Daher muss ich ganz entschieden reagieren.

Ich suche nach einer Erklärung für Ihr auf den ersten Blick unverständliches Verhalten. Die Vorgänge sind mit unseren gemeinsamen liberalen Grundsätzen nicht im Geringsten vereinbar.

Eine Erklärung kann die sein, dass Sie in Ihrer Entscheidungsgewalt nicht frei, sondern abhängig von Personen sind, die Sie in der Hand haben und Ihren Schutz einfordern.

Politische Erpressung ist genau so wenig von der Hand zu weisen wie Korruption. Frau Hohlmeier in Bayern beweist das in folgerichtiger Nachfolge ihres Vaters.

Dieses Schreiben bleibt bis zum 12.2. unter uns.

Ich biete Ihnen nochmals ein persönliches Gespräch an, damit wir gemeinsam eine möglichst schadenarme Lösung erörtern können. Dabei können wir gerne die Themen Rechtsstaat, Menschenverachtung und Verantwortung besprechen.

Am 10.2. werde ich zu meiner Ehrenrettung dieses Schreiben per e-mail veröffentlichen.

Möglicherweise werden Sie Ihre Lage erst begreifen, wenn Sie im Landtag auf Fragen der Abgeordneten keine Antwort mehr zusammenbekommen.

Auch  gehe ich  davon aus, dass die getäuschte Presse sich dann endlich mit diesem skandalösen Sachverhalt befasst.

Sie können mir wahrlich nicht vorwerfen, ich hätte nicht alles nur Mögliche  getan, um Sie und unsere Partei vor Schaden zu bewahren.

Bitte bestätigen Sie mir persönlich, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Ich habe allen Grund, selbst in dieser Hinsicht misstrauisch zu sein.

Hochachtungsvoll

Detmar Hoeffgen

Anlage Strafanzeige gegen StA´in Dietrich

(Überflüssig zu bemerken, dass Mertin nicht reagiert hat!)

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