Dies ist die Geschichte, mit der sich der Justizminister Herbert Mertin
FDP über die Rechtsordnung, die er eigentlich bewahren sollte hinwegsetzt. Ein
Rechtsstudent im zweiten Semester kann ihn problemlos widerlegen.
Was veranlasst einen Menschen, sich selbst so zu deklassieren?
1)
Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dietrich Mainz
2)
Antwort des Justizministers Mertin auf eine Anfrage des MdL Baldauf CDU, was mit
der Anzeige geschehen ist,
3) Mein
Schreiben an den "Parteifreund" Mertin FDP
1) Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
Fax: 3038-34
Mobil 0171-4172415
d.hoeffgen@online.d
Staatsanwaltschaft
-Herrn Rathmacher-
Ernst-Ludwig-Str.7
2.5.2002
55116 Mainz
Ihr Schreiben vom 30.1.2002 410 E – SdH 1/99
Sehr geehrter Herr Rathmacher,
im folgenden erstatte ich die Anzeige, die nach
dem Legalitätsprinzip seitens der Generalstaatsanwaltschaft längst hätte
initiiert werden müssen:
Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dietrich wegen
Rechtsbeugung in der Sache
3132 Js 017857/00 gegen Barbara Hoeffgen
Der Tatvorwurf gegen Frau Hoeffgen lautete auf
Abgabe einer falschen Eidestattlichen Versicherung im Zivilprozess 3 S 20/99
Tatsächlich hatte sich Frau Hoeffgen geirrt, als
sie in der Eidesstattlichen Versicherung behauptet hatte, sie habe die Frau Will
anläßlich einer Scheckabholung zum ersten Mal gesehen. Richtig ist, dass sie
Frau Will schon einmal vorher, nämlich anlässlich der Bemusterung eines
Immobilienobjekts, kennen gelernt hatte.
Diesen Irrtum hatte Frau Hoeffgen bei der
mündlichen Verhandlung im genannten Zivilprozess richtig gestellt. Die falsche
Darstellung hatte erkennbar für den Verlauf und das Ergebnis des Prozesses
absolut keine Bedeutung.
Am 17.7.2000 wurde seitens der Beschuldigten
(Anlage 1, Seite 1, 5.Vermerk) ein Ermittlungsverfahren verfügt. Die
Beschuldigte hatte hier noch zutreffend dargelegt, dass vor dem Treffen
anlässlich der Scheckübergabe bereits ein Zusammentreffen gewesen
ist.
Dies wurde auch in der polizeilichen
Vernehmung (Anlage 2) unmissverständlich bestätigt.
1) Im Strafbefehl, den die
Beschuldigte nach §§ 407,408 StPO dem Richter Matthes vorlegte, behauptete sie,
Frau Hoeffgen habe bei der Abfassung der Eidesstattlichen Versicherung gewußt,
dass diese falsch war. (.., wie Sie auch wußten,...)
Diese Behauptung ist
durch nichts belegt, eine bewußte Falschaussage wäre nur dann sinnvoll gewesen,
wenn dadurch der Prozeß einen anderen Verlauf hätte nehmen können. Das ist klar
erkennbar nicht der Fall.
2) Des weiteren wird im
Strafbefehl behauptet, Frau Hoeffgen habe Frau Will vor diesem Besuch bereits
zweimal gesehen. Dafür geben die Akten absolut nichts her. Hier liegt
eine zweck gerichtete Verfälschung des wahren Sachverhalts vor, um den Richter
über die tatsächlichen Umstände und die Unbedeutendheit dieses Irrtums zu
täuschen. Richter Matthes wurde auf diese Weise arglistig daran gehindert, von
der Regel: "minima non curat praetor" Gebrauch zu machen und das Verfahren
bereits in diesem Stadium zu erledigen.
Die Ausführungen zu 1) und
2) zeigen ganz deutlich, dass die Beschuldigte mit Absicht gehandelt hat. Sie
hatte ganz offenbar das Ziel, den Richter dahingehend zu täuschen, dass er den
Strafbefehhl unterschrieb, ohne den Sachverhalt näher zu prüfen. Es ist davon
auszugehen, dass der Richter Matthes bei korrekter Darstellung im Tatbestand des
Strafbefehls die Sache wegen Geringfügigkeit gekippt hätte.
Des weiteren hat die
Beschuldigte gegen den im Verfassungsrang stehenden Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es war für jeden verständigen Menschen erkennbar,
dass der Irrtum, und es war nichts anderes, für den Prozess absolut
bedeutungslos war.
In der mündlichen Verhandlung wurde das
Verfahren gegen Frau Hoeffgen trotz des erbitterten und fanatischen Widerstandes
der Beschuldigten Staatsanwältin Dietrich nach 1 ¼ Stunde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das hätte
ein Rechtsreferendar voraussagen können.
Da schwerlich anzunehmen
ist, dass die Beschuldigte den Tatbestand der Rechtsbeugung, wie dargestellt,
aus eigenem Antrieb verwirklicht hat, gehe ich davon aus, dass sie auf Weisung
gehandelt hat.
Diese Sache ist
eingebettet in eine Mauschelei besonderer Dimension. (Anlage 4), ohne deren
Kenntnis alles nur schwer verständlich ist.
Ich erstatte Anzeige und stelle Strafantrag aus
allen rechtlichen Gesichtspunkten.
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
4 Anlagen
Auch diese Strafanzeige
wurde der Bearbeitung nach der Strafprozessordnung entzogen.
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Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Justizminister Mertin
-sehr persönlich-
Ernst-Ludwig-Str.3
55116
Mainz
2.2.2005
Ihr Schreiben vom 7.1.2005 an den
Abgeordneten RA Baldauf
Az 4121E00-4-86
Sehr
geehrter Parteifreund Mertin,
o.a. Schreiben wurde mir von Herrn Baldauf
zugeleitet.
Dieses Schreiben weckt in mir erhebliche Zweifel
an Ihrer Redlichkeit.
Sie sind seit über 4 Jahren über die
Unzulänglichkeiten der staatsanwaltlichen Arbeit informiert. (Mein Schreiben vom
28.7.2000, Ihr Zeichen der Antwort 4121E00-4-86). Bis heute sind Sie zig Mal und
immer wieder aus verschiedenen Richtungen darauf gestoßen worden. Jetzt sind
Sie von einem Landtagsabgeordneten gefragt worden, und das alles kann Sie nicht
veranlassen, sich mit den zugrunde liegenden Fakten zu befassen.
Ihr o.a. Schreiben ist wohl der Gipfel der
Ignoranz.
In der Anlage finden Sie meine Strafanzeige
gegen die Staatsanwältin Dietrich. Diese Strafanzeige haben Sie in Ihrem o.a.
Schreiben (letzter Absatz) als „haltlos“ bezeichnet.
Ich nehme nicht an, dass Sie diese Einschätzung
weiterhin aufrechterhalten werden, wenn Sie die Anzeige selbst gelesen haben.
Für die Staatsanwältin Dietrich und denjenigen,
der sie zu dieser Rechtsbeugung angestiftet hat, ist die Anzeige wohl das Ende
der Karriere. Deshalb wird die Anzeige vertuscht.
Exakt genau so verhält es sich mit den
angeblichen „mehrfachen sorgfältigen Prüfungen des Sachverhalts“, wie Sie
geschrieben haben.
Nehmen Sie die Strafanzeige, die ich
gegen Sie
beim Generalbundesanwalt erstattet habe. Dann erkennen Sie die
staatsanwaltschaftlichen Versäumnisse bei der Ermittlung in diesem stümperhaft
inszenierten Prozessbetrugs.
3131 Js
011333/99
Vorstehenden Ausführungen zufolge sind Sie kein
Opfer falscher Informationen sondern Täter krimineller Handlungen. Nach meinen
Akten beruft sich sogar der Bürgerbeauftragte auf Ihre ausdrückliche Zustimmung
zu den beiden Petitionsfällen, die aufgrund falscher Stellungnahmen der StA
Mainz zur Ablehnung geführt haben. (Ihr Schreiben)
Sie stellen mich dar als einen offenbar kranken
Querulanten, der es nicht verkraften kann, dass er einen Zivilprozess verloren
hat.
Ich habe als Rechtsanwalt mehrere Prozesse
verloren und kann sehr gut damit umgehen, wenn es nach Recht und Gesetz
geschehen ist.
Was ich aber nicht hinnehme ist, durch einen
primitiv angelegten Prozessbetrug, der noch dazu mit einem Meineid bewerkstelligt
wird, zu verlieren.
Noch weniger nehme ich es hin, dass die
Staatsanwaltschaft Mainz nicht in willens oder in der Lage ist, diesen
primitiven Sachverhalt zu ermitteln und zur Anklage zu bringen.
Ich muss nach Lage der
Dinge davon ausgehen, dass Ihr Haus eine gleich geartete ehrenrührige
Einschätzung wie im o.a. Schreiben auch an unsere Parteifreunde, den
Bundespräsidenten, den Ministerpräsidenten, an nachfragende Journalisten und
wohl auch an weitere Personen gegeben hat.
Daher muss ich ganz entschieden reagieren.
Ich suche nach einer
Erklärung für Ihr auf den ersten Blick unverständliches Verhalten. Die Vorgänge
sind mit unseren gemeinsamen liberalen Grundsätzen nicht im Geringsten
vereinbar.
Eine Erklärung kann die
sein, dass Sie in Ihrer Entscheidungsgewalt nicht frei, sondern abhängig von
Personen sind, die Sie in der Hand haben und Ihren Schutz einfordern.
Politische Erpressung ist
genau so wenig von der Hand zu weisen wie Korruption. Frau Hohlmeier in Bayern
beweist das in folgerichtiger Nachfolge ihres Vaters.
Dieses Schreiben bleibt bis zum 12.2. unter uns.
Ich biete Ihnen nochmals ein persönliches
Gespräch an, damit wir gemeinsam eine möglichst schadenarme Lösung erörtern
können. Dabei können wir gerne die Themen Rechtsstaat, Menschenverachtung und
Verantwortung besprechen.
Am 10.2. werde ich zu meiner Ehrenrettung dieses
Schreiben per e-mail veröffentlichen.
Möglicherweise werden Sie Ihre Lage erst
begreifen, wenn Sie im Landtag auf Fragen der Abgeordneten keine Antwort mehr
zusammenbekommen.
Auch gehe ich davon aus,
dass die getäuschte Presse sich dann endlich mit diesem skandalösen Sachverhalt
befasst.
Sie können mir wahrlich nicht vorwerfen, ich
hätte nicht alles nur Mögliche getan, um Sie und unsere Partei vor Schaden zu
bewahren.
Bitte bestätigen Sie mir
persönlich, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Ich habe allen Grund,
selbst in dieser Hinsicht misstrauisch zu sein.
Hochachtungsvoll
Detmar Hoeffgen
Anlage Strafanzeige gegen StA´in Dietrich
(Überflüssig
zu bemerken, dass Mertin nicht reagiert hat!)
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