Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                  55597 Wöllstein

                                                                                  Tel.:06703-3038-69

                                                                                                           25.03.2005

MdL Christian Baldauf         per e-mail

Betr.: Mertin und Seilschaft

Sehr geehrter Herr Baldauf">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                  55597 Wöllstein

                                                                                  Tel.:06703-3038-69

                                                                                                           25.03.2005

MdL Christian Baldauf         per e-mail

Betr.: Mertin und Seilschaft

Sehr geehrter Herr Baldauf,

es fällt mir schwer, an Ihre Aufrichtigkeit zu glauben, trotzdem versuche ich es noch mal. Haben Sie den simplen Sachverhalt tatsächlich nicht begriffen oder weigern Sie sich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Justiz in Mainz eine Art Mafia darstellt? Gehen Sie als Jurist von den Fakten aus, das macht unseren Beruf aus!!

Ich setze voraus, dass Sie die StPO einigermaßen kennen.

Parlamentarische Anfrage:

Herr Minister, ich hatte am (Datum) nach der Dienstaufsichtsbeschwerde des Hoeffgen gefragt. Diese ist bis heute nicht beschieden.

Jeder Bürger hat in unserem Rechtsstaat einen Anspruch auf Bescheidung seiner Eingaben. Dem kommen Sie als Justizminister nicht nach.

Sie hatten am (Datum) u.a. geantwortet, dass eine dort angemahnte Strafanzeige gegen StA´in Dietrich nicht beantwortet und bearbeitet wird, weil sie „haltlos“ sei. Sie führen dafür eine Gerichtsentscheidung an.

Auf die mir vorliegende Strafanzeige trifft weder der Begriff „haltlos“ noch das zitierte Gerichturteil zu. In der Strafanzeige wird hier eine Rechtsbeugung der StA´in dargestellt. Dieser Vorwurf wird mit Beweisen untermauert. Zusätzlich wird der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit eingefordert, der in eklatanter Weise missachtet wurde.

Ich muss feststellen, dass die Strafanzeige ohne Rechtsgrund der Bearbeitung nach StPO und damit der gerichtlichen Überprüfung  entzogen wird, was nach StGB eine Strafvereitelung im Amt darstellt.

Ich fasse zusammen: Sie haben im obigen Schreiben bestätigt, dass im Fall Hoeffgen das Legalitätsprinzip in unserer Rechtsordnung nicht beachtet wird und damit die gesamte Rechtsordnung dieses Staates in  Frage gestellt wird.

Herr Baldauf, diese Sache hat großes öffentliches Interesse. Ich scheue mich aber, einen Journalisten an Sie weiterzuleiten, weil ich nicht sicher bin, ob Sie den Kern der Sache begriffen haben. Sie könnten sich aus meiner jetzigen Sicht bestenfalls blamieren.

Sollen wir uns mal mit etwas mehr Zeit zusammensetzen?

Mit freundlichen Grüßen