Assessor jur. Detmar Hoeffgen
Kirchstr.51
18.2.2008
Bundesverfassungsgericht
-den Präsidenten-
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Betr.: AR 4403/07
Sehr geehrter Herr Präsident Papier,
auf mein persönliches Schreiben an Sie vom
17.12.2007 hat mir Ihr Herr Hiegert am 15.1.2008
geantwortet.
Er betont darin, dass er „auftragsgemäss“ antwortet. Für mich
heißt das, dass er sich von dem, was er schreiben musste, distanziert.
Ich denke, dass er sich schämt. Ich täte das auch.
Nach sorgfältiger Aufzählung Ihrer akademischen Grade und
überflüssigen Ausführungen zu Ihrer Unzuständigkeit für die Arbeit des
Zweiten Senats kommt Hiegert zu seinem „Auftrag“:
Kern dieses Auftragsschreibens ist die
Behauptung, dass „der Entscheidung (gemeint ist die Entscheidung des Zweiten
Senats, meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen),
eine umfangreiche Prüfung meines Vorbringens vorausgegangen“ sei.
Das ist eine glatte Lüge!
(Falls doch ein „Prüfer“ am Werk war, gehört er wegen
Unfähigkeit gefeuert!)
Es handelt sich hier um den untauglichen Versuch, mich und
alle Leser meiner Webseite für dumm verkaufen zu
wollen. Darin sehen wir eine Missachtung unserer Personen!
Meine Sache hat deshalb grundsätzliche
Bedeutung, weil jeder morgen betroffen sein könnte.
Der Sachverhalt ist unverändert der, dass bei der
Staatsanwaltschaft Mainz eine Strafanzeige brisanten Inhalts (weil sie gegen
eine Staatsanwältin gerichtet ist und den Tatvorwurf Rechtsbeugung
(Verbrechen, mindestens ein Jahr Haft) erhebt)
der Bearbeitung nach den zwingenden Vorschriften der Strafprozessordnung
dauerhaft entzogen wurde, was ganz einfach auch für untere Semester unserer
juristischen Fakultät glatte Strafvereitelung
(Vergehen bis 5 Jahre Haft) ist.
Das ist absolut simpel, jeder versteht es,
einfacher geht´s nicht!
Es wäre für das Bundesverfassungsgericht absolut einfach zu
entscheiden:
„Die Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich vom 2.Mai
2002!!! ist nach Recht und Gesetz, (hier der Strafprozessordnung), zu
bearbeiten und zu bescheiden."
Damit wäre dem Justizgewährungsanspruch aus Art.19 IV 1 GG
genüge getan.“
Ich werde immer wieder gefragt, warum gegen die
Angeschuldigten in meiner Sache nicht ermittelt wird, wenn meine Angaben
richtig sind. Und falls die Anschuldigungen falsch sind, warum ich dann noch
frei herumlaufe!?
Die Gründe für die Rechtsverweigerung des
Bundesverfassungsgerichts habe ich bereits ausführlich
dargelegt. Sie sind rein politischer Art! Es ist volle Absicht, mir die
Rechtsverfolgung unmöglich zu machen, damit die Täter geschützt bleiben.
Ihr Bundesverfassungsgericht macht sich hier zum Täter. Es
zerstört auch noch das Restvertrauen, das der eine oder andere Bundesbürger
bisher noch in Sie als Verfassungsschützer hatte.
Niemand wird nach alldem erwarten, dass der wache und
halbwegs intelligente Bundesbürger der Institution
„Bundesverfassungsgericht“ oder seinen Repräsentanten irgendeine Art Achtung
oder Respekt entgegenbringt.
Es ist pure Heuchelei, vom Bundesbürger rechtskonformes
Verhalten zu fordern, wenn das Bundesverfassungsgericht sich selbst nicht
rechtstreu verhält.
Wir wachen Bürger fragen uns mit großer
Sorge, wie viele sonstige Rechtsbeugungen, Strafvereitelungen und andere
kriminelle Handlungen von Staatsorganen vertuscht wurden und werden, wie
viele Existenzen vernichtet wurden, wie viele Familien wurden zerstört. Wie
viele Selbstmorde sind auf die Taten oder Unterlassungen der hoch bezahlten
„furchtbaren Juristen“ in Deutschland zurückzuführen?
Und wie viele Verfassungsbeschwerden wurden
ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie Hochgestellte!
Persönlichkeiten! entlarven würden.
Wer diesem Staat vertraut, macht denselben Fehler, den unsere
Eltern im Dritten Reich machten und den die DDR-Bürger bis 1989 machten:
Sie glaubten, dass die Staatsorgane schon wissen, was sie tun
und alles richtig machen.
Von diesen politisch gewollten und höchst
bequemen „Untertanen“ dürfen Sie, Herr Präsident, im Zeitalter der
ungebremsten Vernetzung der Informationen allerdings nicht mehr ausgehen.
Ich kann Ihnen bereits jetzt
verbindlich mitteilen: Vor der Rechtsgeschichte fällt das derzeitige
Deutschland mal wieder durch, ganz vorne das Bundesverfassungsgericht!!
Generalfeldmarschall Helmut von Moltke hat mal etwas
losgelassen, was man einem preußischen General absolut nicht zutraut:
Die Vernunft ist durchaus souverän, sie erkennt keine
Autorität über sich; keine Gewalt kann sie zwingen, für unrichtig
anzunehmen, was sie für richtig erkannt hat.
(Genau das versucht dieser Staat mit uns,
dem Souverän, zu veranstalten!)
Sie, Herr Präsident, könnten die Bürger stark
beeindrucken, wenn Sie sagten:“ Jetzt langt´s! her mit den Originalakten!
Ich will mich selbst kundig machen. Es soll niemand mein
Bundesverfassungsgericht in der ganzen vernetzten Welt als unfähig und
rechtswidrig darstellen dürfen. (Es sei denn er, hat recht.)
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen |