Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                  Kirchstr.51

                                                                                     

                                                                                            18.2.2008

Bundesverfassungsgericht   

-den Präsidenten-                 

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Betr.: AR 4403/07  

 

Sehr geehrter Herr Präsident Papier">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                  Kirchstr.51

                                                                                     

                                                                                            18.2.2008

Bundesverfassungsgericht   

-den Präsidenten-                 

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Betr.: AR 4403/07  

 

Sehr geehrter Herr Präsident Papier,

auf mein persönliches Schreiben an Sie vom 17.12.2007 hat mir Ihr Herr Hiegert am 15.1.2008 geantwortet.

Er betont darin, dass er „auftragsgemäss“ antwortet. Für mich heißt das, dass er sich von dem, was er schreiben musste, distanziert. Ich denke, dass er sich schämt. Ich täte das auch.

Nach sorgfältiger Aufzählung Ihrer akademischen Grade und überflüssigen Ausführungen zu Ihrer Unzuständigkeit für die Arbeit des Zweiten Senats kommt Hiegert zu seinem „Auftrag“:

Kern dieses Auftragsschreibens ist die Behauptung, dass „der Entscheidung (gemeint ist die Entscheidung des Zweiten Senats, meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen),  eine umfangreiche Prüfung meines Vorbringens vorausgegangen“ sei.

Das ist eine glatte Lüge!

(Falls doch ein „Prüfer“ am Werk war, gehört er wegen Unfähigkeit gefeuert!)

Es handelt sich hier um den untauglichen Versuch, mich und alle Leser meiner Webseite für dumm verkaufen zu wollen. Darin sehen wir eine Missachtung unserer Personen!

Meine Sache hat deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil jeder morgen betroffen sein könnte.

Der  Sachverhalt ist unverändert der, dass bei der Staatsanwaltschaft Mainz eine Strafanzeige brisanten Inhalts (weil sie gegen eine Staatsanwältin gerichtet ist und den Tatvorwurf Rechtsbeugung (Verbrechen, mindestens ein Jahr Haft) erhebt) der Bearbeitung nach den zwingenden Vorschriften der Strafprozessordnung  dauerhaft entzogen wurde, was ganz einfach auch für untere Semester unserer juristischen Fakultät glatte Strafvereitelung (Vergehen bis 5 Jahre Haft) ist.

Das ist absolut simpel, jeder versteht es, einfacher geht´s nicht!

Es wäre für das Bundesverfassungsgericht absolut einfach zu entscheiden:

„Die Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich vom 2.Mai 2002!!! ist nach Recht und Gesetz, (hier der Strafprozessordnung), zu bearbeiten und zu bescheiden."

Damit wäre dem Justizgewährungsanspruch aus Art.19 IV 1 GG genüge getan.“

Ich werde immer wieder gefragt, warum gegen die Angeschuldigten in meiner Sache nicht ermittelt wird, wenn meine Angaben richtig sind. Und falls die Anschuldigungen falsch sind, warum ich dann noch frei herumlaufe!?

Die Gründe für die Rechtsverweigerung des Bundesverfassungsgerichts habe ich bereits ausführlich dargelegt. Sie sind rein politischer Art! Es ist volle Absicht, mir  die Rechtsverfolgung unmöglich zu machen, damit die Täter geschützt bleiben.

Ihr Bundesverfassungsgericht macht sich hier zum Täter. Es zerstört auch noch das Restvertrauen, das der eine oder andere Bundesbürger bisher noch in Sie als Verfassungsschützer hatte.

Niemand wird nach alldem erwarten, dass der wache und halbwegs intelligente Bundesbürger der Institution „Bundesverfassungsgericht“ oder seinen Repräsentanten irgendeine Art Achtung oder Respekt entgegenbringt.

Es ist pure Heuchelei, vom Bundesbürger rechtskonformes Verhalten zu fordern, wenn das Bundesverfassungsgericht sich selbst nicht rechtstreu verhält.

Wir wachen Bürger fragen uns mit großer Sorge, wie viele sonstige Rechtsbeugungen, Strafvereitelungen und andere kriminelle Handlungen von Staatsorganen vertuscht wurden und werden, wie viele Existenzen vernichtet wurden, wie viele Familien wurden zerstört. Wie viele Selbstmorde sind auf die Taten oder Unterlassungen der hoch bezahlten  „furchtbaren Juristen“ in Deutschland zurückzuführen?

Und wie viele Verfassungsbeschwerden wurden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie Hochgestellte! Persönlichkeiten! entlarven würden.

Wer diesem Staat vertraut, macht denselben Fehler, den unsere Eltern im Dritten Reich machten und den die DDR-Bürger bis 1989 machten:

Sie glaubten, dass die Staatsorgane schon wissen, was sie tun und alles richtig machen.

Von diesen politisch gewollten und höchst bequemen „Untertanen“ dürfen Sie, Herr Präsident, im Zeitalter der ungebremsten Vernetzung der Informationen allerdings nicht mehr ausgehen.

Ich kann Ihnen bereits jetzt verbindlich mitteilen: Vor der Rechtsgeschichte fällt das derzeitige Deutschland mal wieder durch, ganz vorne das Bundesverfassungsgericht!!

Generalfeldmarschall Helmut von Moltke hat mal etwas losgelassen, was man einem preußischen General absolut nicht zutraut:

Die Vernunft ist durchaus souverän, sie erkennt keine Autorität über sich; keine Gewalt kann sie zwingen, für unrichtig anzunehmen, was sie für richtig erkannt hat.

(Genau das versucht dieser Staat mit uns, dem Souverän, zu veranstalten!)

 

Sie, Herr Präsident, könnten die Bürger stark beeindrucken, wenn Sie sagten:“ Jetzt langt´s! her mit den Originalakten! Ich will mich selbst kundig machen. Es soll niemand mein Bundesverfassungsgericht in der ganzen vernetzten Welt als unfähig und rechtswidrig darstellen dürfen. (Es sei denn er, hat recht.)

Mit freundlichen Grüßen

Detmar Hoeffgen

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