Assessor jur. Detmar Hoeffgen17.12.2007 Bundesverfassungsgericht -den Präsidenten- Postfach 1771 76006 Karlsruhe Betr.: AR 4403/07 Sehr geehrter Herr Präsident Papier, ich hatte Ihnen am 15.8.2007 persönlich geschrieben und die Anwendung geltenden Rechts eingefordert, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht zweimal in derselben Sache um eine Entscheidung gedrückt hatte. Es hatte jedes Mal die Annahme zur Entscheidung ohne Begründung abgelehnt. Zur o.a. Beschwerde in derselben Sache erhielt ich datiert am 7.12.2007 einen weiteren Beschluss des Inhalts, dass das BVG wiederum keine Entscheidung trifft. Für diesen Fall hatte ich darum gebeten, dass die Nichtannahme zur Entscheidung begründet wird, wie das in vielen Fällen von Ihnen auch gemacht wird. Das ist nicht geschehen! Das ist auch nicht verwunderlich, denn zu rechtfertigen, dass das Rechtsstaatsprinzip und die Rechtsweggarantie willkürlich außer Kraft gesetzt werden, ist noch nicht einmal mit den allseits bekannten und berüchtigten geistigen Verrenkungen der Juristen zu bewerkstelligen. Hier gebe ich die höchstwahrscheinlich zutreffende Begründung, warum sich das Bundesverfassungsgericht nicht zum Rechtsstaat bekennt: Meine Beschwerde betrifft einen Fall in Rheinland-Pfalz, der auf fatale Weise der Staatswillkür der Nazis wie auch der Staatswillkür der DDR gleicht: Ich sollte als unbequemer Kritiker unglaublicher Schlampereien und Willkür der Mainzer Staatsanwaltschaft zum Schweigen gebracht werden. Dazu wurde eine absurde und zusammengelogene Anklage gegen meine Frau erhoben. Diese zusammengelogene Anklageschrift erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung. Sie ist der Gegenstand meiner Strafanzeige, die deshalb verschwunden ist und mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts auch verschwunden bleiben soll. Näheres dazu finden Sie in meiner Website! Ich frage angesichts der im Internet vielfach dokumentierten offenkundigen Zerstörung des Rechtsstaats die Professoren, wie sie diesen Umstand ihren Studenten beibringen. Bin ich seinerzeit von meinen Professoren bezüglich des Rechtsstaatsprinzips und der Rechtsweggarantie belogen worden? Wie reagieren Lehrer in den Schulen, wenn sie etwas vom Rechtsstaat erzählen und werden mit den diesbezüglichen Internet-Erfahrungen ihrer Schüler konfrontiert? Was hätte mein ausbildender Staatsanwalt 1976 zu seinem Rechtsreferendar Hoeffgen gesagt, wenn der den Vorschlag gemacht hätte, eine gefährliche und arbeitsintensive Strafanzeige einfach verschwinden zu lassen? Er hätte ihn mit kurzem Hinweis auf das Rechtsstaatsprinzip in den Hintern getreten! Wie ernst wird die Kanzlerin genommen, wenn sie angesichts der Justizwillkür im eigenen Land bei anderen Staaten die Menschenrechte einfordert? Es besteht wohl kein Zweifel, dass alle Nachrichtendienste der Welt über die Situation in Deutschland bestens informiert sind. Was machen Geschichtslehrer, die die deutsche freiheitlich-demokratische Grundordnung als Ergebnis intensiver Arbeit des Parlamentarischen Rats 1949 nach der Katastrophe des NS-Staates erläutern und einen Ausdruck aus meiner oder irgendeiner anderen Website vorgelegt bekommen? War das Grundgesetz nicht so gedacht, dass Staatswillkür unter allen Umständen verhindert wird. Wurde die Aufgabe, das zu überwachen, nicht ausdrücklich einem neu geschaffenen Bundesverfassungsgericht zugewiesen?? Fazit: Dieser „Rechtsstaat“ geht vor die Hunde, der „totale Staat“ wird vorbereitet, und das Bundesverfassungsgericht hilft dabei! Niedriger geht´s nimmer. Hochachtungsvoll
Ich werde diese Ausführungen zum Zustand Deutschland in meiner Homepage veröffentlichen. (Wieder keine Antwort) |