Assessor jur. Detmar Hoeffgen
15.08.2007 Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe Betr.: AR 4403/07 Bezug: Ihr Schreiben vom 3.8.2007 Sehr geehrter Herr Dr. Hiegert es ist nunmehr ganz offensichtlich, dass meine Verfassungsbeschwerden aus politischen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen werden und diese Ablehnungen auch nicht begründet werden. Die Entscheidungssammlung des BVerfG zeigt sehr wohl, dass auch Ablehnungen begründet werden. Die grundgesetzliche Rechtsweggarantie hat die Aufgabe, die Rechtswillkür, wie sie mir widerfahren ist, zu verhindern bzw. zu korrigieren. Auf die historische Bedeutung dieser Vorschrift angesichts der Rechtsvergangenheit unseres Volkes weise ich hin. Falls das BVerfG mir jedoch den Justizgewährungsanspruch nach Art 19GG zugestehen sollte, werden auch gleichzeitig meine Strafanzeigen gegen die StA Mainz und den früheren Justizminister von Rheinland-Pfalz Herbert Mertin (FDP) erfasst und führen zwangsläufig zu Ermittlungsverfahren. Diese Art Rechtsvergewaltigung war im Dritten Reich gang und gäbe, sie wurde im Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller als „...vorübergehende Suspendierung der Rechtsstaatlichkeit im begrenzten Bereich zum Zwecke der Selbsterhaltung“ bezeichnet. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung nach Strafprozessordnung würde einen Skandal entfachen und auch die Juristen vom Verfassungsgerichtshof RP in Koblenz sähen alt aus. Das ist politisch nicht erwünscht, weil der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck, jetzt auf dem Weg zu höheren Weihen, über die Rechtsbeugung und Strafvereitelung seit 2003 genauestens unterrichtet war und in Erklärungsnöte käme. Er hat seinen Koalitionspartner FDP in der vergangenen Legislaturperiode geschickt gedeckt, ohne sich selbst zu exponieren. Es wäre mehr als fatal, wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Verdacht des politischen Opportunismus aussetzen würde. Ich darf Sie bitten, die Sache erneut in den Entscheidungsgang zu geben und beantrage jetzt schon, dass mir eine weitere Ablehnung begründet wird. (Anm.: Die Sache wurde erneut ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Hier kann niemand eine rechtlich einwandfreie Begründung liefern!) Fairerweise teile ich Ihnen mit, dass ich eine Ausfertigung dieses Schreibens an den Präsidenten senden werde. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) |