Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                 

                                                                                                   15.08.2007

Bundesverfassungsgericht   

-den Präsidenten-                 

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Betr.: AR 4403/07   Dr. Hiegert

Sehr geehrter Herr Präsident Papier,

Das beiliegende Schreiben habe ich heute an Ihren Mitarbeiter Dr. Hiegert gesandt.

Es geht hier letztlich um die Glaubwürdigkeit unseres Staates als Rechtsstaat.

Im In- und Ausland werden erhebliche Zweifel gehegt. Das Internet ist voll von mehr oder weniger guten Seiten, die sich mit der Justizwillkür in Deutschland befassen. Teilweise sind die dort geschilderten Vorgänge voll bewiesen und bleiben trotzdem ohne Konsequenzen. Die Wirkung auf die Internetbenutzer bleibt allerdings nicht aus.

Im Abgeordnetenwatch.de versuchen Bürger, die derzeitige Justizministerin zur Kenntnisnahme dieser Tatsachen zu bewegen, was aber nicht gelingt.

Diese Realitätsverdrängung bedeutet für den Bürger: Dieser Staat ist kein Rechts- sondern ein Willkürstaat!

Es geht in meiner Verfassungsbeschwerde schlicht um Rechtsbeugung und Strafvereitelung, die zwar angezeigt wurden, aber nie nach StPO behandelt wurden und bis heute kein Aktenzeichen haben. Damit existieren sie juristisch auch nicht. “Quod non est in actis, non est in mundo.“ So einfach kann man sich als Verantwortlicher aus der Schusslinie halten.

Ich weise auf meine o.a.Homepage hin, die sehr rührig gelesen wird.

Ich bin es meinem Volk schuldig, die Erfahrungen, die ich mit dem „obersten Verfassungshüter“, dem BVerfG  mache, zu publizieren. Niemand soll blind darauf vertrauen, dass Deutschland auch für ihn ein Rechtsstaat ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

(Natürlich keine Antwort)

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