Assessor jur. Detmar Hoeffgen
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17.5.2006
Amtsgericht Alzey
Schlossgasse 32
55232 Alzey
Betr.: 25 C 33/06
Gegen das o.a. Versäumnisurteil lege ich
form- und fristgerecht
Einspruch
ein.
Zu den bereits schriftsätzlich vorgebrachten
Argumenten gegen Zulässigkeit und Begründetheit dieser Einstweiligen
Verfügung wird noch folgendes ausgeführt:
1)
Die Tatsache, dass meine Angriffe auf
das nach meiner Ansicht vorsätzlich rechtswidrige Verhalten der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bzw. Nichtermittlungen bis dato
unwidersprochen blieben, in sich schlüssig sind und damit mit höchstem
Wahrscheinlichkeitsgrad der Wahrheit entsprechen, widerlegt die Behauptung
der Antragsteller, meine Aussagen seien unwahr. Die Tatsache, dass die
Verfahren eingestellt seien, stützt die materielle Wahrheit nicht.
Beigeschlossen ist ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft, in der
die ernsthafte Ermittlung im Fall Will/RA ****** 3311 Js 34710/04 angemahnt
wird.
2)
Der Justizminister Mertin hat mit
Schreiben vom 7.1.2005 an den Abgeordneten Baldauf CDU wahrheitswidrig
behauptet, dass die Sachverhalte allesamt ordnungsgemäß geprüft worden
seien. Diese Feststellung kann er nur aufgrund von Stellungnahmen
getroffen haben, keinesfalls aus den Akten selbst. In meiner Website sind
die Widersprüche dargelegt und bewiesen. Ich werde deshalb die erneute
Prüfung der Ermittlungsergebnisse im Ausgangsfall 3132 Js 11333/99 StA Mainz
beantragen.
3)
RA Bornemann v.Loeben wird sich hier
nicht hineinhängen, sondern sich als Zeuge zur Verfügung halten. Wie im
Ausgangsfall dargestellt, ist er selbst als Sitzungsvertreter im Verfahren
von RA **** missbraucht worden.
4)
Doris Will und ihre Tochter Kerstin
haben nur noch die Möglichkeit der Wahrheit. Nach §40a StGB hätten sie gute
Chancen, wenn sie sich von einem Rechtsanwalt beraten ließen. Das haben sie
bisher verweigert.
5)
Die Absicht,
die ich mit meiner Hinwendung an die Öffentlichkeit verfolge ist nicht
Verleumdung, wie mir unterstellt wird, sondern die Warnung gutgläubiger
Recht suchender Bürger vor kriminellen Rechtsanwälten. Insbesondere die
unselige Betrugskonstellation: Klage aus abgetretenem Recht soll hier
bewusst gemacht werden. Der Bürger vertraut oft zu unrecht dem Rechtsanwalt
auch Redlichkeit zu. Wie unzutreffend das ist, ist im Fall Will deutlich
geworden wie kaum woanders.
Ich beantrage,
1)
die Einstweilige Verfügung aufzuheben
2)
den Streitwert auf € 100 herabzusetzen
3)
die Kosten den Antragstellern aufzuerlegen
4)
weiterhin beantrage ich, den Ordnungsmittelantrag vom 2.5.2006
zurückzuweisen.
Anlage Schreiben an StA
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