Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                           Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                                                         Tel.:06703-3038-69

     www.detmar-hoeffgen.de   

                                                                                       d.hoeffgen@online.de

                                                                                                   17.5.2006

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 25 C 33/06

Gegen das o.a. Versäumnisurteil lege ich form- und fristgerecht

Einspruch

ein.

Zu den bereits schriftsätzlich vorgebrachten Argumenten gegen Zulässigkeit und Begründetheit dieser Einstweiligen Verfügung wird noch folgendes ausgeführt:

1)   Die Tatsache">

Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                           Kirchstr.51

                                                                                         55597 Wöllstein

                                                                                         Tel.:06703-3038-69

     www.detmar-hoeffgen.de   

                                                                                       d.hoeffgen@online.de

                                                                                                   17.5.2006

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 25 C 33/06

Gegen das o.a. Versäumnisurteil lege ich form- und fristgerecht

Einspruch

ein.

Zu den bereits schriftsätzlich vorgebrachten Argumenten gegen Zulässigkeit und Begründetheit dieser Einstweiligen Verfügung wird noch folgendes ausgeführt:

1)   Die Tatsache, dass meine Angriffe auf das nach meiner Ansicht vorsätzlich rechtswidrige Verhalten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bzw. Nichtermittlungen bis dato unwidersprochen blieben, in sich schlüssig sind und damit mit höchstem Wahrscheinlichkeitsgrad der Wahrheit entsprechen, widerlegt die Behauptung der Antragsteller, meine Aussagen seien unwahr. Die Tatsache, dass die Verfahren eingestellt seien, stützt die materielle Wahrheit nicht. Beigeschlossen ist ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft, in der die ernsthafte Ermittlung im Fall Will/RA ******  3311 Js 34710/04 angemahnt wird.

2)   Der Justizminister Mertin hat mit Schreiben vom 7.1.2005 an den Abgeordneten Baldauf CDU wahrheitswidrig behauptet, dass die Sachverhalte allesamt ordnungsgemäß geprüft worden seien. Diese Feststellung kann er nur aufgrund von  Stellungnahmen  getroffen haben, keinesfalls aus den Akten selbst. In meiner Website sind die   Widersprüche dargelegt und bewiesen. Ich werde deshalb die erneute Prüfung der Ermittlungsergebnisse im Ausgangsfall 3132 Js 11333/99 StA Mainz beantragen.

3)   RA Bornemann v.Loeben wird sich hier nicht hineinhängen, sondern sich als Zeuge zur Verfügung halten. Wie im Ausgangsfall dargestellt, ist er selbst als Sitzungsvertreter im Verfahren von RA **** missbraucht worden.

4)   Doris Will und ihre Tochter Kerstin haben nur noch die Möglichkeit der Wahrheit.  Nach §40a StGB hätten sie gute Chancen, wenn sie sich von einem Rechtsanwalt beraten ließen. Das haben sie bisher verweigert.

5)   Die Absicht, die ich mit meiner Hinwendung an die Öffentlichkeit verfolge ist nicht Verleumdung, wie mir unterstellt wird, sondern die Warnung gutgläubiger Recht suchender Bürger vor kriminellen Rechtsanwälten. Insbesondere die unselige Betrugskonstellation: Klage aus abgetretenem Recht soll hier bewusst gemacht werden. Der Bürger vertraut oft  zu unrecht dem Rechtsanwalt auch  Redlichkeit zu. Wie unzutreffend das ist, ist im Fall Will deutlich geworden wie kaum woanders.

Ich beantrage,

1)     die Einstweilige Verfügung aufzuheben

2)     den Streitwert auf € 100 herabzusetzen

3)     die Kosten den Antragstellern aufzuerlegen

4)     weiterhin beantrage ich, den Ordnungsmittelantrag vom 2.5.2006 zurückzuweisen.

Anlage Schreiben an StA Krick Koblenz